Cybercrime Anwalt: IT-Strafrecht und Internetstrafrecht

Heute werden zahlreiche Straftaten bei der Internetnutzung begangen, die meisten davon bleiben ohne konkrete (strafrechtliche) Folgen. Die Auswirkungen können allerdings auch gravierend ausfallen, in diesem Fall stehen wir Ihnen als kompetente und technisch hochversierte Ansprechpartner für die Beratung oder Strafverteidigung zur Seite.

Wir verstehen, wovon wir reden und vor allem verstehen wir, was Sie uns sagen möchten. Egal, ob es um Transaktionen oder Betrug mit bzw. Beschlagnahme von Kryptowährung geht, das sog. „Darknet“ (Tor-Netzwerk) oder eine komplexe Computersabotage – wir sind mit Ihnen und den anderen Verfahrensbeteiligten auf Augenhöhe.

Staatsanwaltschaften haben ihre Cybercrime-Abteilungen zentral organisiert und dadurch teils hohe fachliche Kompetenz erreicht, in dieser darf die Verteidigung nicht zurückstehen, sondern durch überlegenes Wissen sowie technischen Sachverstand in der Lage sein, eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu gewährleisten.

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Haben Sie eine Vorladung erhalten?

Haben Sie eine Vorladung der Polizei oder einen Anhörungsbogen erhalten, z.B. wegen

  • Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, § 126a StGB
  • Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet, § 127 StGB
  • Anleitung zu Straftaten, § 130a StGB
  • Ausspähen von Daten, § 202a StGB
  • Abfangen von Daten, § 202b StGB
  • Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, § 202c StGB
  • Datenhehlerei, § 202d StGB
  • Datenveränderung, § 303a StGB
  • Computersabotage, § 303b StGB

oder wegen Verstößen gegen die Strafvorschriften in anderen Gesetzen? Oder haben Sie auf anderem Weg erfahren, dass eine Strafanzeige erstattet werden soll?

Dann sollten Sie am besten keine wertvolle Zeit verlieren und sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Versuchen Sie nicht, das Problem „selbst aus der Welt schaffen“ zu wollen, indem Sie den Termin bei der Polizei wahrnehmen. In dieser Situation ist das der größte Fehler, den Sie machen könnten, denn als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie das Recht zu schweigen – und davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen.

Vorladung von der Polizei: Für gute Strafverteidigung besser zum Fachanwalt für Strafrecht

Vorladung erhalten?

Haben Sie eine Vorladung der Polizei, einen Strafbefehl, eine Anklage oder Ladung als Beschuldigte:r vor Gericht erhalten? Zögern Sie nicht und nehmen sofort Kontakt zu uns auf für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung von einem Rechtsanwalt.

Die Chancen, auf das Ermittlungsverfahren einzuwirken, zu agieren statt nur zu reagieren, sind zu Beginn der Ermittlungen am größten. Ist erst einmal Anklage erhoben, wird es sehr schwierig, eine Hauptverhandlung noch zu vermeiden.

Beratung und Verteidigung im IT-Strafrecht (Cybercrime)

Neben der klassischen Strafverteidigung von Straftaten, die über Informationstechnologie (IT) begangen werden, häufig über das Internet (Internetstrafrecht), gehört auch das Vorgehen gegen IT-Ermittlungsmaßnahmen zu unserer Tätigkeit. Im Fokus steht zuvörderst die Sicherstellung von elektronischen Speichermedien „zur Durchsicht“ (§ 110 StPO), vor allem dann, wenn es sich um besonders sensible Daten wie Patientendaten handelt. In diesem Fall sind mit den Ermittlungsbehörden die Einzelheiten der Auswertung zu erörtern, insbesondere der Schutz der betroffenen sensiblen Patientendaten.

Zunehmend in das Hellfeld der Ermittlungsbehörden rückt auch das „Darknet“, besser gesagt der Bereich im Internet, der über das Tor-Netzwerk zu erreichen ist. „Shiny Flakes“ markiert in diesem Sinne einen Wendepunkt in der Wahrnehmung des Darknets und führte nicht nur zu großer Aufmerksamkeit durch eine Netflix-Serie, sondern in der Folge und bis heute zu zahlreichen Strafverfahren (nicht nur im Betäubungsmittelbereich).

Relevant ist in letzter Zeit die Vermögensabschöpfung von Kryptowährungen durch eine vorläufige Einziehung von möglichen Taterträgen aus Straftaten, wobei Bitcoin-Wallets in diesem Fall genauso wie Bankkonten vorläufig sichergestellt werden können. Wir beraten Sie über mögliche Gegenmaßnahmen und die diesbezüglichen Erfolgsaussichten.

Einziehung von Taterträgen (Vermögensabschöpfung)

Werden Ihnen Straftaten vorgeworfen, sind finanzielle Vorteile aus diesen Straftaten im Verfahren vorläufig sicherzustellen. Möglich ist auch die Einziehung von Krypto-Wallets.

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Präventive Beratung (IT-Compliance)

Schließlich prüfen wir für Unternehmen (Startups) präventiv, ob ihr Geschäftsmodell strafrechtliche Risiken birgt und wie diese minimiert bzw. ausgeschlossen werden können. Dies kann auch die Überprüfung einbeziehen, wie gut sensible Daten (z.B. Kundendaten) innerhalb des Unternehmens gesichert sind und wer hierauf Zugriff hat (IT-Compliance).

Kommt IT-Forensik zum Einsatz, durch Sachverständige im Unternehmen bzw. vor Gericht, sind wir die richtigen Ansprechpartner zur Prüfung sowie Auswertung der Gutachten. Nicht immer sind etwa die im Gutachten gezogenen Schlussfolgerungen richtig oder belastbar. Wir können auf mehr als 10 Jahre Erfahrung mit den größten IT-Forensik Unternehmen in Deutschland zurückgreifen und haben zahlreiche eigene Verteidigungsansätze entwickelt.

Technisches Verständnis ist unsere Kernkompetenz

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist in der „digitalen Welt“ zuhause, ist/war Administrator in einigen großen Foren bzw. Blogs und programmiert seine Internetpräsenzen grundsätzlich selbst (auch diese). Seine Kanzlei akzeptiert auch Kryptowährung als Zahlungsart und bietet sichere Kommunikation mit Mandanten auf dem eigenen Server, der in den Räumen der Kanzlei steht – somit sicher vor unbemerkten Eingriffen der Strafverfolgungsbehörden (Stichwort: verdeckte Telekommunikationsüberwachung, § 100a StPO).

Cybercrime Anwalt: Strafverteidigung und Beratung im IT-Strafrecht und Internetstrafrecht sowie zu IT-Compliance

Cybercrime-Kanzlei

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um komplizierte technische Sachverhalte geht.

Die Strafverteidigung von Individualpersonen, aber auch die Beratung und Vertretung von Unternehmen im IT-Strafrecht mit höchster Präzision, Kreativität und Effektivität ist stets unser Anspruch, in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren.

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