Revenge Porn: Intime Aufnahmen im Internet
Erpressung von Prominenten mit Nacktfotos oder „Racheporno“
Nicht nur Prominente fürchten einen Angriff auf ihre Intimsphäre durch höchstpersönliche Aufnahmen: Was sich vor Jahren nur gegen prominente Frauen richtete, hat heute Hochkonjunktur: Sei es durch Hacker-Angriffe auf Cloud-Daten, einen (gezielten) Diebstahl von Smartphones und Computern bzw. darauf gespeicherter Daten oder die Verbreitung durch den Ex-Partner. Betroffene möchten sich schnellstmöglich gegen „Revenge Porn“ wehren.
Für den schnellen Überblick
Was können Sie tun, wenn Sie von sich intime Fotos oder Videos im Internet entdecken? In dieser persönlichen Krisensituation sind wir für Sie da und leisten unverzüglich Beistand und professionelle Beratung. Sofortiges Handeln ist oberstes Gebot, um eine Verbreitung einzudämmen – zögern Sie daher nicht, uns sofort zu kontaktieren!
Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandantinnen bzw. Mandanten respektvoll sowie vorurteilsfrei und unter Wahrung absoluter Diskretion. Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit, Sie können daher alles mit uns besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.
Angriff auf Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte
Das Wichtigste zuerst: Revenge Porn ist strafbar gemäß § 201a StGB.
Selbst wenn Sie zu einem früheren Zeitpunkt (während der Beziehung) in diese Aufnahmen eingewilligt oder diese selbst versandt haben, gilt diese Einwilligung später natürlich nicht für eine Veröffentlichung im Internet oder sonstige Verbreitung (z.B. über WhatsApp). Die Verbreitung ist strafbar und kann für den Täter drastische Folgen haben.
Stehen Sie in der Öffentlichkeit (Prominente), ist der materielle und immaterielle Schaden durch solche Veröffentlichungen noch einmal ungleich höher und häufig kaum zu beziffern. Die Gefahr einer weiteren Verbreitung ist außerdem überaus hoch.

Revenge Porn ist strafbar
Wenn Sie Nacktfotos oder -videos von sich im Netz finden, wenden Sie sich sofort an unsere Kanzlei, um eine Verbreitung zu verhindern. Als Strafverteidiger werden wir auf den Täter einwirken und versuchen, ihn zur Löschung zu bewegen.
Das große Problem: Das Internet vergisst nie. Wirksame Prävention ist zwar grundsätzlich realisierbar, bestenfalls noch in der Trennungsphase, aber meist folgt ein böses Erwachen erst, wenn es zu spät ist und die Aufnahmen bereits unfreiwillig in der Welt sind.
Sofortiges Handeln zur Schadensbegrenzung
Eine sofortige Intervention ist wichtig, um eine weitere Verbreitung einzudämmen.
Steht eine Veröffentlichung erst bevor, z.B. weil Sie mit der Drohung einer Veröffentlichung erpresst werden oder Sie wissen bzw. vermuten, dass intime Fotos oder Videos entwendet wurden (z.B. durch Diebstahl des Smartphones bzw. der Daten darauf oder Hacker-Angriff in der Cloud), schreiten wir schnellstmöglich ein, um einen „Leak“ der Aufnahmen nach besten Möglichkeiten zu verhindern und Folgeschäden dadurch zu vermeiden.
Bei Prominenten geht es Erpressern meist um die Erreichung eines bestimmten Ziels, oft einer Art „Lösegeld“. Wir beraten Sie umfassend, ob Sie sich hierauf einlassen sollten, denn Garantien gibt es keine. Sollten Sie sich dafür entscheiden übernehmen wir unverzüglich die Verhandlungen über die genauen Modalitäten und die Anweisung, die regelmäßig in Kryptowährung (Bitcoin) erfolgen soll. Wir kennen die einschlägigen Plattformen, Internetforen und das Darknet, um Ihre Interessen kompetent und aktiv zu verteidigen.
Eine Veröffentlichung erfolgt oftmals nicht spontan, sondern kündigt sich bereits zuvor an. Dies verschafft einen wichtigen Zeitvorsprung, der dazu dienen kann, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ein strategisches und koordiniertes Vorgehen ist unabdingbar, will man den Schaden effektiv minimieren. Es gilt, keine Zeit zu verlieren, indem man selbst versucht, der Lage Herr zu werden. Vertrauen Sie unserer Erfahrung!
Sie sind nicht allein, wir sind für Sie da
Durch die Kooperation mit namhaften Experten für Krisen-PR, Kanzleien für Medienrecht und IT-Sachverständigen sind wir sofort handlungsfähig, um Ihre Persönlichkeitsrechte im wahrsten Sinne des Wortes zu verteidigen.
Falls Sie vielleicht überlegen, sich nicht an die Polizei oder einen Anwalt zu wenden, weil es Ihnen peinlich ist oder Sie denken, es bringe sowieso nichts – wir können Ihnen helfen und Schlimmeres verhindern! Sie sind nicht allein – und es gibt nichts, was Ihnen peinlich sein müsste. Wir sind auf diesem Gebiet sehr erfahren und begegnen Ihnen stets empathisch, professionell und vorurteilsfrei.
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich bundesweit unnachgiebig die Rechte meiner Mandanten – vertrauen Sie meiner Expertise.

Strafverteidigung ist Kampf! Deshalb wird es oft nicht ausreichen, nur auf das Zivilrecht zu vertrauen, wenn auch Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihren besonderen Befugnissen zum Einsatz kommen kann. Dementsprechend sind erfahrene Fachanwälte und Strafverteidiger die bessere Wahl, wenn es um strafrechtlich relevante Sachverhalte geht.
Sie haben weitere Fragen?
Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann insbesondere keine (auch präventive) Beratung bei einem Rechtsanwalt ersetzen. Haben Sie weitere Fragen?
Was ist Revenge Porn bzw. ein Racheporno?
Von „Revenge Porn“ bzw. Racheporno spricht man, wenn jemand Fotos oder Videos einer meist unbekleideten Person (häufig Ex-Partner:innen) ohne deren Zustimmung verbreitet, z.B. im Internet oder über WhatsApp.
Was kann ich in der Trennung tun, um präventiv die Verbreitung zu verhindern?
Es gibt wirksame Maßnahmen, um eine spätere Verbreitung von Nacktfotos zu verhindern. Die Einwilligung in die Aufnahme intimer Fotos und Videos kann die/der Abgebildete nach dem Ende der Beziehung widerrufen und die Löschung verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits am 13.10.2015 (VI ZR 271/14) entschieden. Zudem lässt sich vertraglich absichern, dass eine Verbreitung als Revenge Porn auch später nicht erfolgt.
Wie kann ich Nacktfotos und Videos aus dem Internet löschen?
Zuerst würden wir direkt Kontakt mit dem Täter aufnehmen und ihn unter Androhung einer Strafanzeige und Verdeutlichung der Folgen zur Löschung dieser Nacktfotos oder -videos auffordern. Sollten diese bereits weiterverbreitet worden sein, so hilft das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), um die Aufnahmen löschen zu lassen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Dies ist stark von unserem Aufwand abhängig. Ist der Täter auf unsere Aufforderung hin bereit, die Aufnahmen zu löschen und sind diese noch nicht weiterverbreitet, werden die Kosten gering ausfallen. Haben sich die Aufnahmen aber weit verbreitet, ist der Aufwand größer. In jedem Fall müssen Sie keine unerwarteten Kosten befürchten, da wir alles genau erörtern bevor wir tätig werden. Letztendlich ist ohnehin der Täter dafür verantwortlich, die Kosten seines rechtswidrigen Handelns zu tragen.