Hausdurchsuchung: Durchsuchung der Wohnung
Ihre Rechte bei Durchsuchung und Beschlagnahme
Neben der Vorladung der Polizei kommt im Strafverfahren stets eine Hausdurchsuchung, also Durchsuchung der Wohnung und des Fahrzeugs in Betracht und zwar dann, wenn die Polizei das Auffinden von Beweismitteln erhofft. Übrigens: Auch im Unternehmen, in der Praxis oder Kanzlei kann durchsucht werden.
Für den schnellen Überblick
Die Durchsuchung ist eine persönliche Krisensituation und erfordert unbedingt sofort den Beistand eines Strafverteidigers. Bitten Sie die Polizei, für Sie einen anwaltlichen Notdienst anzurufen – von einem Handy der Polizei, denn die Polizei ist dazu verpflichtet, Ihnen den Kontakt zu einem Anwalt ermöglichen.
Entsperren Sie niemals ihr eigenes Handy, dadurch wird es zum Beweismittel!
Überfallartiges Erscheinen zur Nachtzeit
Meist finden Durchsuchungen sehr früh, in der Regel ab 6 Uhr morgens statt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der oder die Beschuldigte zu Hause ist und sie die Polizei nicht kommen sehen. Deshalb wird die Hausdurchsuchung auch oft als Überfall durch die Polizei erlebt, weil man äußerst unschön aus dem Schlaf gerissen und erleben muss, wie grob in die Privatsphäre des Hauses oder der Wohnung eingedrungen wird.
Was kann ich dagegen tun?
Leider können Sie erst einmal nur sehr wenig tun. Die Rechtsstellung des Betroffenen bei einer Durchsuchung ist schwach ausgeprägt. Die polizeiliche Maßnahme kann zu diesem Zeitpunkt nicht verhindert, sondern muss geduldet werden.
Die Polizei ist dabei in der absolut überlegenen Lage, denn sie haben schon unendlich viele Durchsuchungen durchgeführt und sind daher sehr erfahren. Egal, was Sie sagen, es wird die Polizei nicht daran hindern, die Maßnahme fortzusetzen. Sinnvoller ist immer, zu den Tatvorwürfen zu schweigen und Kooperationsbereitschaft zu signalisieren. Dringend sollte vermieden werden, durch sein Verhalten den Eindruck zu erwecken, mögliche Beweismittel zu verstecken oder beiseitezuschaffen zu wollen.
Unter Umständen können Sie die Durchsuchung abwenden, indem Sie die gesuchten, aus dem Durchsuchungsbeschluss ersichtlichen Beweismittel freiwillig herausgeben. Allerdings sollten Sie zuerst mit dem anwaltlichen Notdienst besprechen, ob dies hier sinnvoll ist!
Ihre Rechte als Beschuldigte:r bei einer Durchsuchung

Findet bei Ihnen eine Hausdurchsuchung oder Durchsuchung der Wohnung bzw. beruflich genutzten Räume statt, sollten Sie die folgenden Verhaltensregeln beachten:
1. Ruhe bewahren! Anwalt anrufen!

Ruhe bewahren! Die Polizei arbeiten lassen. Erwecken Sie nicht den Eindruck etwas beiseitezuschaffen! Bitten Sie die Polizei, einen anwaltlichen Notdienst anzurufen.
2. Schweigen ist Gold!

Sprechen Sie niemals mit der Polizei über den Tatvorwurf, auch nicht zu Kleinigkeiten! Als Beschuldigter dürfen Sie schweigen und sollten dies auch zwingend und insgesamt!
3. Keine Passwörter herausgeben!

Auch wenn Sie ein „reines Gewissen“ haben, geben Sie niemals die PIN vom Handy oder andere Passwörter an die Polizei heraus. Sie müssen das nicht und sollten es nicht tun.
4. Nichts unterschreiben!

Kein Protokoll o.ä. unterschreiben! Niemand darf Sie zwingen, etwas zu unterschreiben. Widersprechen Sie einer Sicherstellung oder Beschlagnahme.
Warum findet eine Hausdurchsuchung bei mir statt?
Die Polizei hat Hinweise auf eine Straftat und vermutet Beweismittel in der Wohnung oder in den beruflichen Räumen. Ein vager Verdacht (Anfangsverdacht) auf eine Straftat sowie ein Auffindeverdacht sind ausreichend für eine Durchsuchung. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht müssen davon ausgehen, diese Beweismittel dort aufzufinden zu können. Der Auffindeverdacht kann ggf. entkräftet werden, wenn Sie von dieser bevorstehenden Maßnahme wissen bzw. diese befürchten.
Nehmen Sie unbedingt frühzeitig Kontakt mit unserer Kanzlei auf, damit wir Sie beraten!
Was erhofft man sich zu finden?
Dies ist je nach Tatvorwurf sehr unterschiedlich: Regelmäßig wird man Unterlagen und technische Geräte (Computer, Handy, Tablet) suchen und diese zur Durchsicht mitnehmen. Aus dem Durchsuchungsbeschluss ergibt sich genau, was der Tatverdacht ist und wonach genau gesucht werden soll. Lesen Sie den Beschluss, der Ihnen zu Beginn der Maßnahme ausgehändigt werden muss, aufmerksam durch.
Vernehmung und Protokollierung von Aussagen
Viele Beschuldigte glauben, es spiele keine Rolle, was sie während der Maßnahme mit den Polizeibeamten besprechen: „Es schreibt das ja niemand mit“. Doch das erweist sich leider als fataler Irrglaube, denn über alles wird ein ausführlicher Bericht gefertigt.
In den Akten findet sich später mit Sicherheit eine Zusammenfassung aller (belastenden) Gesprächsteile, zu denen sich der Beschuldigte vermeintlich hinreißen ließ. Von Nachteil ist dabei oft, dass so auch falsch Verstandenes und falsche Schlussfolgerungen in die Akten einfließen. Und was einmal in den Akten steht, steht dort meist unumstößlich.
Lassen Sie sich deshalb zu keinem Gespräch hinreißen, sondern schweigen Sie! Schweigen ist die stärkste Waffe, die Sie als Beschuldigter in diesem Moment haben.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme?
Ihre Gegenstände können gemäß § 94 StPO durch Sicherstellung oder Beschlagnahme in amtliche Verwahrung genommen werden, sofern sie als Beweismittel von Bedeutung sein können. Eine Sicherstellung erfolgt, wenn der Beweisgegenstand freiwillig herausgegeben wird. Im Gegensatz dazu bedarf die Beschlagnahme einer richterlichen Anordnung.
In Betracht kommt auch eine Mitnahme zur Durchsicht gemäß § 110 StPO für Unterlagen und elektronische Speichermedien.
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.
»Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.«

Sie haben weitere Fragen?
Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient lediglich einer ersten Orientierung, ersetzt aber insbesondere nicht die Beratung bei einem Rechtsanwalt.
Ist mein Handy viel länger weg, wenn ich meine Passwörter nicht nenne?
Die Polizei sagt, es dauert alles nur viel länger, wenn ich die Passwörter nicht herausgebe für meinen Computer und mein Handy. Stimmt das? Ohne Ihre Passwörter lassen sich die Geräte oftmals gar nicht auswerten, insofern dauert es zwar länger, aber Sie wissen nicht, was man darauf finden würde. Nach anwaltlicher Beratung können Sie Ihre Passwörter immer noch herausgeben, wenn Sie es dann noch wollen.
Darf die Polizei in das Zimmer meines Mitbewohners?
Wenn die Zimmerverteilung klar ist und deutlich wahrnehmbar ist, dass dieses Zimmer nicht Ihnen zuzuordnen ist, darf die Polizei es nicht ohne eigenen Beschluss durchsuchen, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug.
Was steht im Durchsuchungsbeschluss?
Im Durchsuchungsbeschluss steht, was Ihnen konkret vorgeworfen und wonach genau gesucht wird. Lesen Sie den Beschluss aufmerksam durch, denn was darin steht, gilt!
Beschlüsse die älter als 6 Monate sind, dürfen außerdem gar nicht vollstreckt werden.
Was ist ein Durchsuchungsprotokoll?
Am Ende einer Durchsuchung wird Ihren ein Durchsuchungsprotokoll ausgehändigt. Wurde etwas beschädigt oder gar ein einziges Chaos hinterlassen? Vermerken Sie dies im Protokoll, um Schadensersatzansprüche zu sichern. Wichtig ist, alles schriftlich festzuhalten, was nach Ihrer Ansicht nicht so hätte passieren dürfen. Dies dient Ihrer Beweissicherung gegenüber der Staatsanwaltschaft und im weiteren Verfahren.
Wer ordnet eine Durchsuchung an?
Während eine Durchsuchung grundsätzlich durch einen Richter angeordnet werden muss, ist die Anordnung in Ausnahmefällen durch den Staatsanwalt oder dessen Ermittlungspersonen (Polizei) möglich, namentlich wenn Gefahr in Verzug besteht.
Wann ist Gefahr im Verzug?
Von „Gefahr im Verzug“ ist spricht man, wenn der Zweck der Durchsuchung (Auffinden von Beweismitteln) dadurch gefährdet würde, dass die Polizeibeamten eine richterliche Anordnung abwarten müssten. Kann man das Zimmer des Mitbewohners also nicht durchsuchen und stellt sich später heraus, dass es dieser dort doch nicht wohnte, bestände die Gefahr, dass Beweismittel verloren gehen. Daher könnte man Gefahr in Verzug annehmen.