Im Kapitalstrafrecht wird Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. tätig in Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB, insbesondere im Arzt- und Medizinstrafrecht sowie als anwaltlicher Beistand in sog. Cold Cases (unaufgeklärten Mord-Altfällen).

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Strafverteidigung im Kapitalstrafrecht
Die Strafverteidigung im Kapitalstrafrecht gilt als überaus anspruchsvoll, da für diese Verfahren gemäß § 74 Abs. 2 GVG das Schwurgericht zuständig ist und es um das höchste Rechtsgut geht, das menschliche Leben. Dies betrifft u.a. die folgenden Straftaten:
- Mord (§ 211 StGB)
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Aussetzung mit Todesfolge (§ 221 Abs. 3 StGB)
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
- Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 239 Abs. 4 StGB),
- Raub, räuberischer Diebstahl/Erpressung mit Todesfolge (§§ 251, 252, 255 StGB)
- Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)
- Körperverletzung im Amt mit Todesfolge (§§ 340 Abs. 3, 227 StGB)
Gemein ist allen Straftaten gegen das Leben eine hohe Strafandrohung bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe bei Mord und besonders schweren Fällen des Totschlags – was eine gute und im Kapitalstrafrecht erfahrene Strafverteidigung unerlässlich macht. Regelmäßig geht dieser Tatvorwurf auch mit dem Vollzug der Untersuchungshaft einher.
Fahrlässige Tötung im Medizin- und Arztstrafrecht
Einen Schwerpunkt im Medizin- und Arztstrafrecht bildet die fahrlässige Tötung. Dass nicht jeder Mensch durch ärztliche Eingriffe gerettet werden kann und Menschen sterben liegt in der Natur der Sache. Vorschnell wird dann der Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben.
Andererseits können Fehler passieren, die nicht passieren sollten und tragischerweise dazu führen, dass ein Mensch stirbt. Welcher Umstand hierfür letztlich verantwortlich ist und ob dies überhaupt vorhersehbar war, ist eine oftmals sehr schwierig zu klärende Frage.
Arztstrafrecht
Ärztinnen und Ärzte sind von Strafverfahren ungleich härter betroffen als sonstige Angehörige der Heilberufe. Deren Arbeit gerät in den Fokus, wenn die Behandlung nicht erfolgreich war oder es zu unerwarteten Nebenwirkungen kam.

Zwar gehört die fahrlässige Tötung formal nicht zum Kapitalstrafrecht, das Schwurgericht ist hierfür auch nicht zuständig, aber durch die Todesfolge ist es diesem Gebiet sehr nahe.
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.
Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Medizinstrafrecht bildet die Individualverteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Psychologen, Hebammen und anderer Angehörige der Heilberufe gegen die aufgrund eines Behandlungsfehlers ermittelt wird oder die dies befürchten.
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht mit spezialisierter Kanzlei in Hamburg und Berlin. Als Strafverteidiger wird er ausschließlich auf Beschuldigtenseite – für den Arzt oder sonstige Angehörige der Heilberufe – nicht auf Patientenseite tätig.
Nicht zuletzt ist Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. mit den AWMF-Leitlinien vertraut, was ihn in die Lage versetzt, auch komplizierte medizinische Behandlungsschritte und Sachverhalte zu verstehen und nachzuvollziehen. Besondere Kompetenz sowie Erfahrung besitzt er im Umgang mit Sachverständigen und deren Gutachten. Durch frühzeitige Intervention im Ermittlungsverfahren kann durch genaue Analyse und anschließende Auseinandersetzung mit den Gutachten auf den weiteren Verlauf des Verfahrens Einfluss genommen werden.
Zu Risiken und Nebenwirkungen
Im Kapitalstrafrecht steht „alles auf dem Spiel“: Neben dem erheblichen strafrechtlichen Vorwurf kann auch die Kassenärztliche Vereinigung ein vertragsärztliches Disziplinarverfahren oder sogar ein Zulassungsentziehungsverfahren einleiten. Auch kann die Aufsichtsbehörde gegen den Arzt/die Ärztin ein Approbationsentzugsverfahren führen. Gerade im Kapitalstrafrecht beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung ist dies oftmals problematisch.
Der teuerste Rat ist daher häufig der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie diesen Fehler nicht, sondern vertrauen Sie auf unsere Expertise!