Cold Cases Anwalt
Anwaltlicher Beistand für Hinterbliebene
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. begleitet als anwaltlicher Beistand im Auftrag der Angehörigen die Ermittlungen in sog. Cold Cases, also ungeklärten Mord-Altfällen – aktuell vor allem in Verbindung mit Kurt-Werner Wichmann.
Für den schnellen Überblick
True Crime ist momentan allgegenwärtig, der „mediale Hype“ vergisst hierbei jedoch, dass hinter jeder Tat echte Angehörige stehen, die einen geliebten Menschen verloren haben.
Mord verjährt nicht
In Deutschland gibt es mehr als 3.000 ungeklärte Tötungsdelikte (Cold Cases). Diese Akten mögen für die Ermittlungsbehörden als „Cold Cases“ ruhen – für die Hinterbliebenen tut es der Schmerz niemals. Das deutsche Strafrecht kennt bei der schwersten aller Taten keine Ziellinie: Mord verjährt nicht (§ 78 Abs. 2 StGB). Das bedeutet, dass Täter auch nach Jahrzehnten noch unnachgiebig verfolgt und überführt werden können, sobald Beweismittel für die Täterschaft eines noch lebenden Täters oder Mittäters sprechen.

Kapitalstrafrecht
Im Kapitalstrafrecht wird Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht Mirko Laudon LL.M. in Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung, vor allem im Arzt- und Medizinstrafrecht tätig, aber auch als anwaltlicher Beistand in sog. Cold Cases.
Dank des rasanten Fortschritts in der Kriminaltechnik, verfeinerter DNA-Analysemethoden und der operativen Fallanalyse bzw. neuen Zeugenaussagen nach vielen Jahren, bietet die moderne Kriminalistik heute Chancen, die früher noch undenkbar waren. Ein Cold Case ist niemals endgültig abgeschlossen, er wartet häufig nur auf den entscheidenden Impuls.
Was in den 1970er, 80er oder 90er Jahren in den Asservatenkammern eingelagert wurde, bietet heute neue Ansätze, sofern diese Asservate vorliegen. Moderne rechtsmedizinische Institute isolieren heute DNA-Spuren aus Hautschuppen oder Haaren, die damals als nicht auswertbar galten. Dies prüfen wir individuell mithilfe unserer hervorragenden Kontakten zu rechtsmedizinischen Sachverständigen.
Gerechtigkeit für ungesühnte Verbrechen
Wenn Ermittlungen nach langer Zeit wieder aufgenommen werden oder drohen, endgültig einzuschlafen, stehen Angehörige den Ermittlungsbehörden meist machtlos gegenüber. Als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Strafverteidiger im Kapitalstrafrecht übernehme ich in dieser emotionalen Ausnahmesituation die rechtliche Vertretung der Angehörigen.
Die bittere Realität der Praxis zeigt: Die größte Herausforderung in Cold Cases liegt selten an einem Mangel an kriminalistischen Möglichkeiten, sondern an der institutionellen Trägheit der Justiz. Für Angehörige steht die Welt seit dem Tag der Tat still – für überlastete Mordkommissionen hingegen ist der Fall statistisch „ausermittelt“ und weicht dem Druck des aktuellen Tagesgeschäfts. Dem fatalistischen Glauben, dass die Zeit alle Wunden heilt oder nach Jahrzehnten ohnehin kein Erfolg mehr zu erwarten sei, geraten Altfälle im Behördenalltag oft in eine administrative Sackgasse. Das liegt selten am mangelnden Willen der einzelnen Beamten, sondern an der Priorisierung im Tagesgeschäft.
Gegen dieses „Taubstellen“ der Behörden hilft im Strafrecht nur akribische Penetranz gepaart mit unumstößlichen wissenschaftlichen Fakten.
Vertrauliches Hinweisgeber-System in Cold Cases
Die Aufarbeitung der möglichen Taten von Kurt-Werner Wichmann zeigt eindringlich, dass klassische Ermittlungsansätze nach vielen Jahrzehnten an ihre Grenzen stoßen. Um den entscheidenden Impuls zur Lösung von Altfällen zu geben, reicht passives Abwarten nicht aus. Die Öffentlichkeit muss eingebunden werden, um entscheidende Hinweise zu geben, etwa über fehlgeschlagene Taten oder Aktivitäten in bestimmten Städten (hier: Schwerin).
Ein zentraler Pfeiler dieser Arbeit ist ein von uns entwickeltes Hinweisgebersystem, das auch bei anonymen Hinweisen etwaige Rückfragen an Hinweisgeber:innen erlaubt. Dieses Portal ermöglicht es Zeugen, Mitwissern sowie Personen aus dem damaligen Umfeld des Täters, wertvolle Informationen, Beobachtungen oder Beweismittel absolut vertraulich und auf Wunsch vollständig anonym an uns zu übermitteln. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit und dürften Hinweise schon deshalb nicht den Ermittlungsbehörden weiterleiten. Dieses wertvolle Potential wird in vielen Cold Cases leider verschenkt.
Jeder eingehende Hinweis wird kriminalistisch, psychologisch und juristisch bewertet, mit den bestehenden Altakten abgeglichen und im nächsten Schritt als fundierter, unübersehbarer Ermittlungsansatz direkt in die Verfahren der zuständigen Behörden eingebracht, bei vertraulichen Hinweisen natürlich ohne die Identität der Hinweispersonen zu offenbaren.