Medizinstrafrecht
— Medizinwirtschaftsstrafrecht
Das Medizinstrafrecht ist aktuell verstärkt in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Einige Staatsanwaltschaften haben sogar Fachdezernate oder Zentralstellen für Medizinwirtschaftsstrafrecht (ZSMS) geschaffen, um Wissen und Aktivitäten zu zentralisieren. Die Ermittlungsverfahren richten sich gegen Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser wegen Betrugs- und Korruptionsfällen im Gesundheitswesen, vor allem Rezept- und Abrechnungsbetrug zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen.
Nicht selten schießen die Ermittlungsbehörden allerdings übers Ziel hinaus und überziehen massenweise Ärztinnen und Ärzte mit am Ende haltlosen Ermittlungsverfahren, wie jüngst etwa in Hamburg die Upcoding-Verfahren zeigten.
Für den schnellen Überblick
Medizinstrafrecht vs. Medizinwirtschaftsstrafrecht
Durch die fortschreitende „Verrechtlichung“ der Medizin, zunehmenden zeitlichen und wirtschaftlichen Zwängen sowie Dokumentationspflichten, scheint es, als zähle der Arztberuf mehr und mehr zu den gefahrgeneigten Tätigkeiten im Hinblick auf ein „Diktat“ juristischer Zwänge und deren Kriminalisierung. Auf der anderen Seite bringen immer mehr Patienten jede unerwünschte Folge zur Strafanzeige, der angebliche Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler oder Fehler bei der Aufklärung ist dann in der Welt und wird zum Gegenstand eines langwierigen und komplizierten Ermittlungsverfahrens.
Natürlich sind nicht nur Ärzte sowie Zahnärzte betroffen, sondern auch Apotheker, Pflegekräfte, Psychologen, Hebammen oder sonstige Angehörige der Heilberufe.
Vorladung erhalten?
Sie haben als Angehörige:r der Heilberufe eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten oder müssen eine Strafanzeige befürchten, weil Ihnen z.B. möglicherweise ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird? Nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu uns auf!
Das gesamte Medizinstrafrecht lässt sich unterteilen in unterschiedliche Bereiche, u.a.
- „klassisches“ Medizinstrafrecht
- Verletzung ärztlicher Schweigepflicht
- Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
- Urkundenfälschung, z.B. an Krankenakten
- unterlassene Hilfeleistung
- fahrlässige Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
- ärztliche Sterbehilfe
- Schwangerschaftsabbruch
- sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
- Medizinwirtschaftsstrafrecht
- Abrechnungsbetrug, Rezeptbetrug
- Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
- Untreue, Upcoding als Beihilfe zur Untreue
- Arzneimittel- und Betäubungsmittelstrafrecht
- Vorwürfe nach dem AMG, TPG oder BtMG
Selbst wenn Sie der Vorwurf nur mittelbar als Chefarzt, Oberarzt oder ärztlicher Leiter bzw. Geschäftsführer betrifft, kann Ihnen ein Organisationsverschulden zur Last gelegt werden. Darüber hinaus droht bei jedem strafrechtlichen Sachverhalt ein zivilrechtliches Verfahren wegen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld oder berufsrechtliche Sanktionen.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Medizinstrafrecht bildet die Individualverteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Psychologen, Hebammen und anderer Angehörige der Heilberufe gegen die eine Strafanzeige wegen eines Behandlungsfehlers erstattet wurde oder eine solche befürchten. Als Strafverteidiger wird Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ausschließlich auf Beschuldigtenseite tätig, nicht auf Patientenseite.
Je früher Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, umso schneller und effektiver können wir mit der „Therapie“ beginnen sowie die richtigen Weichen stellen, das Ermittlungsverfahren strategisch zu lenken und möglichst frühzeitig zu beenden, um Publizität zu vermeiden und die Reputation zu schützen. Je weiter die Ermittlungen fortgeschritten sind, umso geringer werden die Handlungsoptionen.
Besonders wichtig: Widerstehen Sie dem Reflex, diese Angelegenheit selbst „aus der Welt schaffen“ zu wollen, indem Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden eigene Angaben zur Sache machen. Es gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Nehmen Sie unbedingt zunächst unsere Erstberatung in Anspruch!
Wer heilt, hat recht: unsere Kompetenz im Medizinstrafrecht
Wie in der Medizin entscheidet auch im Medizinstrafrecht die „richtige“ Strategie über den Behandlungserfolg. Nicht selten entscheiden Gutachten über den Ausgang des Verfahrens. Zentrale Bedeutung kommt deshalb der Auswahl des Sachverständigen zu, die grundsätzlich dem Richter obliegt (§ 73 Abs. 1 S. 1 StPO). An dessen Auswahl hat der Verteidiger über die Wahrnehmung rechtlichen Gehörs für den Beschuldigten ein Mitwirkungsrecht, was in der Praxis leider viel zu oft übersehen wird.
Durch frühzeitige Intervention kann ferner auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Einfluss genommen werden. Bei einem möglichen Behandlungsfehler ist etwa erforderlich, dass das Ereignis bei der Behandlung lege artis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeblieben wäre. Übersehen wird dabei, dass es gerade nicht genügt, dass der möglicherweise Behandlungsfehler die Wahrscheinlichkeit des schädigenden Ereignisses lediglich in gewissem Maße erhöht hat. Hier setzt die Verteidigung an, um eine Anklage und eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Arztstrafrecht
Ärztinnen und Ärzte sind von Strafverfahren ungleich härter betroffen als sonstige Angehörige der Heilberufe. Deren Arbeit gerät in den Fokus, wenn die Behandlung nicht erfolgreich war oder es zu unerwarteten Nebenwirkungen kam.
Zu Risiken und Nebenwirkungen
Im Medizinstrafrecht steht für Sie „viel auf dem Spiel“. Neben dem strafrechtlichen Vorwurf kann je nach Vorwurf auch die Kassenärztliche Vereinigung ein vertragsärztliches Disziplinarverfahren oder sogar ein Zulassungsentziehungsverfahren einleiten. Außerdem kann die Aufsichtsbehörde ein Approbationsentzugsverfahren führen. Der teuerste Rat ist daher häufig der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie diesen Fehler nicht, sondern vertrauen Sie auf unsere Expertise!