Sie möchten uns Ihr Anliegen im Medizinstrafrecht persönlich schildern?
Gerne können wir einen Videocall oder Telefontermin für ein Erstgespräch vereinbaren!

Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie am besten sofort einen Rückruf von Rechtsanwalt Mirko Laudon oder rufen Sie unsere Kanzlei zur Terminvereinbarung an. Eine Erstberatung kann sehr zeitnah stattfinden, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Senden Sie uns gerne vorab einige Informationen zu, damit wir grob einschätzen können, worum es geht und in welchem Stadium sich das Verfahren befindet (natürlich optional). Mit diesen Informationen können Ihnen eine viel qualifizierte Erstberatung anbieten.
Jetzt Termin für kostenloses Erstgespräch vereinbaren!
Die Informationen werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt. Alle Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheit. Mit Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
Sie haben weitere Fragen?
Ich habe einen Notfall, gibt es einen Strafverteidiger Notdienst?
In Notfällen (Verhaftung oder Durchsuchung) außerhalb der üblichen Bürozeiten wenden Sie sich bitte an den anwaltlichen Notdienst, der rund um die Uhr erreichbar ist.
Wie funktioniert der Videocall oder der Telefontermin?
Für das Erstgespräch haben Sie die Wahl: einen Videocall oder „old school“ Telefontermin.
Der Videocall funktioniert ganz einfach im Internetbrowser (Firefox, Chrome oder Safari) ohne dass Sie zusätzliche Software benötigen. Wir schicken Ihnen vorab Benutzerdaten für unsere Plattform https://kanzlei.strafrecht.net und Sie melden sich kurz vor dem Termin mit E-Mail Adresse und Passwort an. Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ruft Sie dann an und Sie klicken einfach nur auf „annehmen“ und erlauben die Nutzung von Ihrer Kamera und Ihrem Mikrofon für die Dauer des Videocalls.
Haben Sie weitere Fragen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Bieten Sie einen Kontakt über WhatsApp an?
Nein, denn die Kommunikation über WhatsApp ist trotz Verschlüsselung nicht vertraulich. Bei jeder Kommunikationshandlung werden sog. Metadaten unverschlüsselt an WhatsApp übermittelt, neben der Telefonnummer auch Geräteinformationen, Art und Häufigkeit der Nutzung, IP-Adresse sowie die Facebook Messenger-ID (bei gleichzeitiger Installation des Facebook Messengers). WhatsApp kann somit jederzeit nachvollziehen, wer mit wem von welchem Standort über welches Endgerät wie lange kommuniziert hat.
Eine derartigen Kommunikationskanal anzubieten würde gegen die DSGVO verstoßen, da zumindest mittelbar durch Zuordnung dieser Kennung ein Rückschluss zu einer natürlichen Person möglich ist (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
Wann kann ich frühestens einen Termin erhalten?
Sie können in unserem Formular eine Zeit angeben, zu der wir Sie am besten erreichen. Das kann schon am Nachmittag sein, wenn Sie uns vormittags schreiben. Ansonsten gerne gleich am nächsten Tag.
Kann ich bereits Unterlagen beifügen?
Je mehr Informationen ich bereits vorab von Ihnen erhalte, umso effizienter und qualifizierter kann ich die Erstberatung gestalten. Sofern Sie bereits Unterlagen erhalten haben, z.B. eine Vorladung der Polizei, kann ich daraus ggf. bereits einige relevante Informationen für das Erstgespräch gewinnen. Ihre Informationen sind bei mir in vertraulichen Händen, denn – wie Sie auch – unterliege ich der Schweigepflicht.
Ich habe keinen Scanner, um meine Unterlagen einzuscannen.
Das ist gar kein Problem, sie benötigen keinen Scanner. Schicken Sie uns einfach ein Foto der Unterlagen, auf dem wir alle Informationen gut lesen können – das ist völlig ausreichend. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie das Foto in unser Formular bekommen, ist das auch kein Problem! Schicken Sie uns die Fotos einfach per E-Mail hinterher.
Wie kann ich meinen Termin absagen oder verschieben?
Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe machen, uns zu informieren! Sie können Ihren vereinbarten Termin hier absagen oder verschieben. Dies ist für Sie natürlich völlig kostenlos.
Meine Frage ist hier nicht aufgeführt.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.