Anwalt Sexualstrafrecht Strafverteidigung Hamburg Berlin

Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf einer Sexualstraftat, allein die Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Beschuldigten nachhaltig zu zerstören. Strafverteidigungen im Sexualstrafrecht zählen deshalb zu den schwierigsten überhaupt.

Anwalt Sexualstrafrecht: Ihnen wird eine Sexualstraftat in Hamburg oder Berlin vorgeworfen?

In den letzten Jahren verlangt der „Zeitgeist“, dass man stets dem Opfer glauben müsse. Das mag im Grundsatz richtig sein, übersieht aber, dass es eben nicht wenige Fälle gibt, in denen der Vorwurf aus unterschiedlichen Gründen unzutreffend ist. Wir schauen deshalb, welchen Eindruck der Beweislage uns die Ermittlungsakte vermittelt. Denn immer wieder stellt sich dann heraus, dass vielmehr der Beschuldigte in dieser Konstellation das Opfer – und nicht der Täter – ist.

Rechtsanwalt Mirko Laudon ist als Strafverteidiger seit mehr als 10 Jahren auf zu Unrecht Beschuldigte im Sexualstrafrecht spezialisiert (Falschbeschuldigung), als einer von ganz wenigen Rechtsanwälten bundesweit mit Kanzleisitz in Hamburg und Berlin.

Vorladung von der Polizei: Für gute Strafverteidigung besser zum Fachanwalt für Strafrecht

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Spezialisiert auf Falschbeschuldigungen

Wer Täter und wer Opfer ist, steht erst am Ende eines Strafverfahrens fest, nicht schon zu dessen Beginn. Dennoch ist für die Ermittlungsbehörden die Rollenverteilung ab der ersten Minute des Ermittlungsverfahrens klar – die Unschuldsvermutung gilt im Sexualstrafrecht nicht viel. Niemand glaubt einem Beschuldigten, der seine Unschuld beteuert, deshalb ist gerade ein zu Unrecht Beschuldigter auf den besten Anwalt angewiesen:

Wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte

Süddeutsche Zeitung (Anna Fischhaber)

Die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung wird im Sexualstrafrecht allzu oft negiert, denn warum sollte sich jemand eine solche Tat ausdenken? Die Frage ist schon falsch gestellt: In den allerwenigsten Fällen ist die Tat tatsächlich ausgedacht, also eine bewusste Falschbeschuldigung. Viel häufiger handelt es sich um eine unbewusste Falschbeschuldigung, also die Person lügt nicht, sondern glaubt wirklich, sie sei Opfer einer Sexualstraftat geworden.

Wie kann das sein? Eine zentrale Rolle spielen suggestive Prozesse, es kommt sozusagen zu einem Rückschaufehler. In Erinnerung an das Ereignis kommt die Person zum Ergebnis, dass sie den sexuellen Handlungen – rational betrachtet – niemals zugestimmt hätte, also müssen diese praktisch gegen ihren Willen erfolgt sein. Verstärkt wird dieser Effekt, wenn sie dritten Personen, z.B. einer Freundin oder den Eltern davon berichtet.

Fast immer fehlt es an objektiven Beweisen, es steht Aussage gegen Aussage.

Aussage gegen Aussage

Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gilt schon seit 2016 im Sexualstrafrecht. Entscheidend ist ein erkennbar entgegenstehender Wille zu bestimmten sexuellen Handlungen. Fast immer steht Aussage gegen Aussage.

Sexualstrafrecht: Aussage gegen Aussage

Diese Erfolge bedeuten aber nicht, dass wir tatsächlich schuldige Mandanten „raushauen“. Im Fokus des Strafverfahrens steht die Wahrheitsfindung, an der wir uns aktiv beteiligen. Diese Wahrheit mag manchmal unbequem sein, manchmal auch nur subjektiv, oftmals ist der Weg dorthin schwierig und auch unbequem. Der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht diese Einsicht zu vermitteln, ist die Aufgabe einer engagierten Strafverteidigung.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Die einzelnen Straftatbestände finden sich im Wesentlichen im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (StGB) „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, jedoch dort ziemlich unsystematisch. Der folgende Überblick soll die einzelnen Straftaten im Sexualstrafrecht veranschaulichen:

Der Tatbestand „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ gehört streng genommen nicht zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sondern zum 15. Abschnitt: „Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs“. Allerdings spielt die Norm auch in der Praxis im Sexualstrafrecht eine bedeutende Rolle, so dass diese in die Übersicht aufgenommen wurde.

Spezialisierte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Nirgends ist die Bereitschaft zur Vorverurteilung so groß wie im Sexualstrafrecht und der Grundsatz „in dubio pro reo“ so wenig wert. Dem muss ein Strafverteidiger engagiert und unnachgiebig entgegentreten – „hart“ in der Sache und substanziell in der Argumentation.

Strafverteidigung ist kein Beliebtheitscontest, denn ein „Kuschelkurs“ mit dem Gericht hat noch keinem Mandanten geholfen: Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen, das schaffen Sie nicht mit Freundlichkeit!

Professionelle Verteidigung im Sexualstrafrecht erfordert fundiertes Wissen und Erfahrung auch außerhalb des Strafrechts, namentlich bei interdisziplinären Fragestellungen auf dem aussagepsychologischen, psychiatrischen sowie rechtsmedizinischen Fachgebiet. Darüber hinaus ist elementar, die höchstgerichtliche Rechtsprechung zu beherrschen.

Rechtsprechung Bundesgerichtshof (BGH) zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in Aussage gegen Aussage Konstellationen

Rechtsprechungsübersicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) verfolgt eine nunmehr sehr gefestigte Rechtsprechung zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in der Konstellation „Aussage gegen Aussage“.

Im Sexualstrafrecht steht für den Beschuldigten alles „auf dem Spiel“, sodass der teuerste Rat am Ende häufig der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Denn beim Vorwurf der Vergewaltigung ist eine Bewährungsstrafe praktisch ausgeschlossen.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.: Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Erstaunlicherweise trauen sich viele Rechtsanwälte die anspruchsvolle Verteidigung im Sexualstrafrecht zu – allzu oft kann dieses Versprechen nicht gehalten werden. Gerade in der schwierigen „Aussage gegen Aussage“-Konstellation zeigen sich schnell Schwächen gegenüber den spezialisierten Staatsanwälten, der Anwalt ist dann nicht selten überfordert und der Beschuldigte steuert auf eine Verurteilung zu. Oft verkennt der Anwalt außerdem die Situation, lässt im Ermittlungsverfahren beste Chancen verstreichen und hofft, alles in der Hauptverhandlung aufklären zu können.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. kann auf eine mehr als zehnjährige Erfahrung und auf hunderte Verfahren im Sexualstrafrecht zurückblicken, in denen er sich eingehend mit der besonderen Beweiskonstellation von Aussage gegen Aussage auseinandergesetzt hat. Er gilt inzwischen bundesweit als Experte auf dem Gebiet der Aussagepsychologie und übernimmt vorrangig Mandate, die ein anderer Anwalt vielleicht für aussichtslos hält.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. im Interview mit der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), der renommiertesten Zeitschrift für Juristen.
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. im Interview in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW).
Die Bereitschaft zur Vorverurteilung ist nirgends so groß wie im Sexualstrafrecht. Mirko Laudon, Strafverteidiger in Hamburg
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. als Strafverteidiger Sexualstrafrecht in den Stuttgarter Nachrichten.
Rechtsanwalt Mirko Laudon, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Hamburg und Berlin in RTL Justizdoku
Im Interview zum Thema Falschbeschuldigung bei der RTL Justizdokumentation „Justice“.
Focus: Rechtsanwalt Mirko Laudon auf Sexualstrafrecht spezialisiert
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. zur Häufigkeit von Falschbeschuldigungen im „Focus“.

Obwohl es keinen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt, weil diese Qualifikation nur in bestimmten Rechtsgebieten wie z.B. dem Strafrecht vergeben wird, verfügt Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. infolge seiner besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen über eine vergleichbare Qualifikation. Bundesweit gibt er Fortbildungen für Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht im Sexualstrafrecht und in der Aussagepsychologie.

Vertrauen Sie deshalb nicht irgendeinem Anwalt, sondern vielmehr unserer Expertise.

Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Jeder Rechtsanwalt unterliegt der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Häufig gestellte Fragen zur Strafverteidigung Sexualstrafrecht

Sie haben eine Frage zur Strafverteidigung im Sexualstrafrecht, welche nicht beantwortet wurde? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur einer ersten Orientierung; ersetzt aber keine Beratung bei einem Strafverteidiger Sexualstrafrecht.

Was bedeutet Nein heißt Nein?

Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wurde 2016 in das Strafgesetzbuch aufgenommen (§ 177 StGB). Er besagt, dass sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person strafbar sind. Es muss allerdings nicht zwingend „Nein“ gesagt werden, es genügen auch nonverbale Willensbekundungen, aus denen die ablehnende Haltung klar hervorgeht.

Wo beginnt sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung hat zahlreiche Erscheinungformen und meint im strafrechtlichen Sinn körperliche Berührungen in einer sexuellen Weise, durch die sich die andere Person belästigt fühlt. Die Sanktionierung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geht noch deutlich weiter und beginnt schon dort, wo eine unpassend sexualisiertes Umfeld geschaffen wird.

Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist ein unscharfer Begriff, der die bisherige Benennung als sexuelle Gewalt oder sexueller Missbrauch ersetzen soll. Hieran gibt es viel Kritik, deshalb wird er im Gesetz nicht verwendet. Ohnehin wird der Gewaltbegriff immer mehr aufgeweicht, so dass auch psychische Gewalt hierunter fallen soll. Völlig unklar ist, was strafrechtlich unter psychischer Gewalt verstanden werden soll.

Verteidigen Strafverteidiger auch schuldige Mandanten?

Selbstverständlich. Ob ein Mandant „schuldig“ ist oder nicht, spielt keine Rolle, denn auch ein Täter ist ein Mensch und jeder Mensch hat Anspruch auf Strafverteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK). Schuld bezieht sich im Strafrecht nur auf vorwerfbare Taten, über Schuld im moralischen Sinne haben wir nicht zu urteilen (und auch kein irdisches Gericht!).

Im Sexualstrafrecht verteidigt Rechtsanwalt Mirko Laudon aber in erster Linie zu Unrecht beschuldigte Mandanten, da er besonders spezialisiert ist, eine bewusste oder unbewusste Falschbeschuldigung zu erkennen und dies im Verfahren zu vermitteln.

Kommen Vergewaltiger ohne Strafe davon?

Keine Staatsanwaltschaft und kein Gericht spricht jemanden frei oder stellt das Verfahren ein, sofern nur die entfernte Möglichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen haben könnte. Das ist grundsätzlich natürlich richtig, entspricht aber nicht der öffentlichen Wahrnehmung. In der Realität ist es äußerst schwierig, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht davon zu überzeugen, dass dieser Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich nicht begangen hat. Dass tatsächlich Schuldige „davonkommen“ ist sehr sehr selten.

Gibt es für eine Vergewaltigung noch eine Bewährungsstrafe?

Nein, in den allermeisten Fällen eher nicht. Die Mindeststrafe für eine Vergewaltigung beträgt zwei Jahre (§ 177 Abs. 6 StGB), wobei Freiheitsstrafe nur bis zu zwei Jahren unter besonderen Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden können. Es müsste demzufolge eine Punktlandung auf zwei Jahre gelingen, was nur selten gelingt. Vertrauen Sie keinem Anwalt, der Ihnen dazu rät!

Besonderheiten gelten im Jugendstrafrecht, wo die starre Mindeststrafe nicht gilt. Ferner können besondere Tatumstände erlauben, das Regelbeispiel der Vergewaltigung als nicht erfüllt anzusehen. Dies ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Ihr Anwalt berät Sie!

Gibt es einen Fachanwalt Sexualstrafrecht?

Nein! Es gibt einige Anwälte, die behaupten von sich, im Sexualstrafrecht Fachanwalt zu sein, aber diesen Titel gibt es gar nicht. Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht, verfügt aber im Sexualstrafrecht über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen, die ihn sofort zum Fachanwalt Sexualstrafrecht qualifizieren würden, wenn dieser Titel verliehen werden könnte.

Sind Strafverteidiger auch als Opferanwalt tätig?

Sicherlich gibt es Strafverteidiger:innen, die als Opferanwältin oder Opferanwalt tätig sind. Für Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. kann Strafverteidigung – wie das Wort schon sagt – nur in der Verteidigung von Beschuldigten bestehen. Deshalb wird er nicht als Opferanwalt im Sexualstrafrecht tätig, sondern nur an der Seite des Beschuldigten. Wer Opfer und wer Täter ist, zeigt sich ohnehin erst am Ende eines Verfahrens.

Sind Sie als Strafverteidiger nur in Hamburg und Berlin tätig?

Als Fachanwalt und Strafverteidiger Sexualstrafrecht wird Rechtsanwalt Mirko Laudon für seine Mandanten nicht nur in Hamburg und Berlin, wo seine Kanzlei vor Ort ist, sondern bundesweit tätig. Die Kanzlei arbeitet komplett digital mit eigener Kommunikationsplattform, so dass Termine vor Ort nicht notwendig sind.

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