Ja heißt Ja

Tatsächlich gilt heute bereits in der Mehrheit aller EU-Mitgliedstaaten das Konsensprinzip („Ja heißt Ja“). Ein Wendepunkt war die Verabschiedung der ersten EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im Jahr 2024.

Ja heißt Ja im europäischen Vergleich

Deutschland, Frankreich und Ungarn blockierten die einheitliche Definition in der Richtlinie mit dem Argument, die EU habe dafür keine Regelungskompetenz, so dass es heute keine verpflichtende und einheitliche „Ja heißt Ja“-Regel in allen Mitgliedstaaten gibt.

In diesen Mitgliedstaaten gilt bereits das Konsensprinzip („Ja heißt Ja“):

  • Schweden
  • Niederlande
  • Slowenien
  • Kroatien
  • Irland
  • Dänemark
  • Belgien
  • Griechenland
  • Zypern
  • Spanien
  • Österreich
  • Finnland
  • Luxemburg
  • Malta
  • Portugal

In Deutschland und Lettland gilt aktuell (Stand: 2026) noch das „Veto“-Modell („Nein heißt Nein“), während in Frankreich, Italien, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Bulgarien oder Rumänien noch das klassische Gewaltmodell (Gewalt, Drohung, Nötigung) gilt.

Was bedeutet Ja heißt Ja?

Nach dem konsensbasierten Rechtsverständnis ist eine sexuelle Handlung nur rechtmäßig, wenn sie auf einer freiwilligen, spezifischen und aus freiem Willen erteilten Zustimmung beruht. „Ja heißt Ja“ bedeutet hierbei, dass das Einverständnis aktiv vorliegen muss und nicht aus dem bloßen Fehlen von Widerstand, Schweigen oder körperlicher Passivität abgeleitet werden darf. Man muss sich aktiv der Zustimmung zu jeder Handlung versichern.

Eine Einwilligung gilt dann als nicht freiwillig, wenn sie durch Drohungen, Gewalt, Zwang oder unter Ausnutzung einer Situation zustande kam, in der die Person nicht in der Lage war, eine freie Entscheidung zu treffen (z.B. Bewusstlosigkeit, Schlaf oder Berauschung). Dies ist aber auch schon jetzt von § 177 Abs. 2 StGB in Deutschland unter Strafe gestellt.

Entscheidend ist der Paradigmenwechsel: Nicht mehr das Überwinden eines erkennbaren Willens („Nein“) steht im Zentrum, sondern das Vorliegen einer wechselseitigen, positiven Übereinkunft zum Zeitpunkt der Handlung.

Sexualstrafrecht: Aussage gegen Aussage bei Ja heißt Ja

Aussage gegen Aussage

Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gilt schon seit 2016 im Sexualstrafrecht. Entscheidend ist ein erkennbar entgegenstehender Wille zu bestimmten sexuellen Handlungen. Fast immer steht Aussage gegen Aussage.

Wird durch Ja heißt Ja alles besser?

Das Konsens- oder Zustimmungsprinzip ist in erster Linie ein politisches Signal – die dem Sexualstrafrecht immanenten Beweisprobleme bleiben aber dieselben. Es geht in den Verfahren zentral um die Frage der Glaubhaftigkeit, also ob in diesem fraglichen Moment, der dann meist schon Monate oder Jahre zurückliegt, die Zustimmung vorlag oder nicht. Hier steht regelmäßig Aussage gegen Aussage und die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht müssen entscheiden, wem sie glaubt und wem nicht.

Die größte Gefahr ist die einer nachträglichen Umdeutung: Wenn eine sexuelle Interaktion im Nachhinein (z.B. nach Monaten oder Jahren) als „nicht konsensual“ erinnert wird, gibt es kaum objektive Möglichkeiten für den Beschuldigten, ein damaliges „Ja“ zu beweisen. Dies muss er als Beschuldigter auch nicht, aber genauso schwierig ist es, ihm das Hinwegsetzen über den entgegenstehenden Willen zu beweisen, zumal es nur eine Aussage gibt.

Das ist bei „Nein heißt Nein“ nicht anders als bei „Ja heißt Ja“, aber durch diese Reform werden politisch Erwartungen geschaffen, die die Justiz letztlich nicht einlösen kann.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

Diese Erfolge bedeuten aber nicht, dass wir tatsächlich schuldige Mandanten „raushauen“. Im Fokus des Strafverfahrens steht die Wahrheitsfindung, an der wir uns aktiv beteiligen. Diese Wahrheit mag manchmal unbequem sein, manchmal auch nur subjektiv, oftmals ist der Weg dorthin schwierig und auch unbequem. Der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht diese Einsicht zu vermitteln, ist die Aufgabe einer engagierten Strafverteidigung.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

… ist Fachanwalt für Strafrecht und somit auf Strafverteidigung spezialisiert. Unnachgiebig kämpft er um die Rechte seiner Mandanten – konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.: Fachanwalt für Strafrecht und spezialisiert auf Aussage gegen Aussage und Aussagepsychologie in Hamburg und Berlin

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. hat seinen Kanzleisitz in Hamburg und Berlin, verteidigt Beschuldigte aber bundesweit vor allen Strafgerichten und in allen Instanzen. Die Kanzlei arbeitet vollständig digital sowie ortsunabhängig deutschlandweit. Sie brauchen deshalb nicht zu uns in die Kanzlei nach Hamburg oder Berlin kommen.

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