Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist komplex – der Vorwurf einer Steuerhinterziehung schwerwiegend. Wenn das Finanzamt Ihnen unangenehme Fragen stellt, liefern wir passende Antworten.

Haben die Ermittlungsbehörden – Steuerfahndung bzw. Staatsanwaltschaft – ihre Tätigkeit erst einmal aufgenommen, steht viel auf dem Spiel. Neben empfindlichen Strafen drohen etwa auch erhebliche Steuernachzahlungen. Wir leisten Ihnen in dieser Krisensituation rechtlichen Beistand und Beratung. Ist die Steuerhinterziehung dagegen noch unentdeckt, unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Selbstanzeige an das Finanzamt.

Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung durch Influencer und YouTuber

Vorwurf Steuerhinterziehung

Haben Sie eine Vorladung der Polizei, einen Strafbefehl, eine Anklage oder Ladung als Beschuldigte:r vor Gericht erhalten? Zögern Sie nicht und nehmen sofort Kontakt zu uns auf für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung von einem Rechtsanwalt.

Ziel unserer Tätigkeit als Strafverteidiger ist die frühestmögliche Intervention, um das Verfahren strategisch zu lenken, um Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Im Ermittlungsverfahren besteht die Möglichkeit, das Verfahren noch selbst zu gestalten anstatt nur zu reagieren.

Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen – keine Einkommensteuer zu zahlen.

– Sir James Dewar (1842-1923), schottischer Chemiker

Steuerhinterziehung: Wir analysieren, beraten und verteidigen.

Von den in § 369 Abs. 1 AO genannten Steuerstraftaten ist die Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO der zentrale Tatbestand im Steuerstrafrecht. Die Steuerhinterziehung ist danach als Blankettnorm ausgestaltet, die durch das materielle Steuerrecht ausgefüllt wird. Somit verknüpft das Steuerstrafrecht die Normen des Strafrechts mit denen im Steuerrecht.

Influencer und YouTuber sind bundesweit aktuell im Fokus der Steuerfahndung – vor allem wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland haben. Denn oftmals werden die Auswirkungen von § 49 Abs. 1 Nr. 2d EStG übersehen: Danach können Creator in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sein, sofern die Verwertung ihrer unterhaltenden Darbietung in Deutschland erfolgt, selbst wenn sie ihren Wohnsitz in Dubai oder auf Zypern haben. Produzieren sie ihren Content also in deutscher Sprache für ein deutsches Publikum, möglicherweise mit Werbung für deutsche Produkte, kann dies eine inländische, beschränkte Steuerpflicht begründen.

Steuersparmodelle sind verständlicherweise beliebt, bieten jedoch oft nur eine trügerische Sicherheit vor dem deutschen Finanzamt.

Reguläres Strafmaß bei der Steuerhinterziehung (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ohne Bewährung) im Steuerstrafrecht

Strafe für Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof hat sich auf einen Strafrahmen festgelegt, ab welcher Summe verkürzter Steuern regelmäßig bereits eine Freiheitsstrafe zu erwarten ist.

Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, außerdem Fachanwalt für Strafrecht sowie Absolvent des Masterstudiengangs Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Osnabrück, welchen er mit einer Arbeit zu einem steuerstrafrechtlichen Thema („Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung“) abschloss. Zudem ist er Autor in zwei Handbüchern zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und zur Hauptverhandlung.

Das Steuerstrafrecht bietet zahlreiche erfolgversprechende Verteidigungsstrategien. Aber selbst der beste Rechtsanwalt kann Sie nicht davor schützen, Steuern zahlen zu müssen. Allerdings kann ein Rechtsanwalt versuchen, durch eine exzellente Verteidigung die steuerstrafrechtlichen Folgen der Steuerverkürzung abzumildern sowie möglichst eine Freiheitsstrafe zu verhindern. Vertrauen Sie nicht irgendwem, sondern auf unsere Expertise!

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

»Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.«

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M., Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Hamburg und Berlin

Wir sind keine Großkanzlei und wollen dies auch nicht werden, sondern verstehen uns vielmehr als persönlicher Beistand und Ansprechpartner für unseren Mandanten im gesamten Strafverfahren – entsprechend des Verteidigungsziels gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht entweder konsensual oder hart in der Sache, jedoch immer substanziell in der Argumentation. Dabei geben wir uns nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.

Nach oben scrollen