Rechtsschutzversicherung im Strafrecht

Auch wenn Sie vielleicht schon jahrelang eine Rechtsschutzversicherung bezahlen, oftmals werden im Strafrecht die Kosten der Strafverteidigung leider nicht übernommen. Die Anbieter haben in ihren Versicherungsbedingungen umfangreiche Ausschlussklauseln, um die Kosten nicht tragen zu müssen, denn es kann sehr schnell sehr teuer werden.

Private Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht

In Standardverträgen ist der Strafrechtsschutz entweder insgesamt ausgeschlossen, nur auf wenige Tatvorwürfe im Strafrecht oder eben auf Fahrlässigkeit begrenzt. Nur wenn Sie ein „Strafrecht Plus“ oder „Strafrecht Pro“-Deckungskonzept ausgewählt haben, werden die Kosten regelmäßig übernommen.

Darüber hinaus macht es einen großen Unterschied, ob die Rechtsschutzversicherung nur die gesetzlichen Gebühren trägt oder auch die Honorarvereinbarung zum Stundensatz des Rechtsanwalts. Die gesetzlichen Gebühren betragen im Ermittlungsverfahren meist nur ca. 400-550 Euro und nur wenige spezialisierte Rechtsanwälte arbeiten für diese Gebühren – in Großstädten wie Hamburg oder Berlin wird es eher schwierig.

Außerdem ist oftmals eine Selbstbeteiligung mit der Rechtsschutzversicherung vereinbart (z.B. 250 Euro pro Versicherungsfall), so dass die Kosten für die Versicherung zusammen mit dem Selbstbehalt schon die gesamten anfallenden Kosten decken würden. Wozu dann überhaupt noch eine Rechtsschutzversicherung, die man ja meist über viele Jahre bezahlt ohne dass man sie benötigt.

Letztlich müssen Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären, für welche Kosten sie aufkommt und ob überhaupt. Holen Sie dafür bitte eine Deckungszusage ein.

Deckungszusage einholen

Als Versicherungsnehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihrer Rechtsschutzversicherung den Schaden anzuzeigen. Dafür gibt es eine Hotline oder ein Kontaktformular bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, über das Sie den Versicherungsfall melden. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

So funktioniert die Einholung einer Deckungszusage:

1. Deckungsanfrage
Rechtsschutzversicherung im Strafrecht: Deckungszufrage

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf und teilen Sie mit, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird und was man Ihnen konkret vorwirft.

2. Umfang der Deckung
Deckungszusage: Rechtsschutzversicherung Honorarvereinbarung

Werden nur die gesetzlichen RVG-Gebühren übernommen oder wahlweise eine Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt? Wenn ja, bis zu welchem Stundensatz?

3. Deckungszusage
Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung im Strafrecht für den Rechtsanwalt und Fachanwalt

Fordern Sie zwingend eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung (schriftlich!) an – per Post oder E-Mail. Diese senden Sie uns dann zu und wir klären alles Weitere.

4. Direkte Abrechnung
Abrechnung Honorar Rechtsschutzversicherung

Wir rechnen – mit Ausnahme der von Ihnen mit Ihrer Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung – alle Honorarkosten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Berufliche Rechtsschutzversicherungen

Nach unserer Erfahrung übernehmen die Rechtsschutzversicherungen im beruflichen Kontext die Kosten der Strafverteidigung recht unkompliziert. Einzig den Selbstbehalt müssen Sie an uns zahlen. Dennoch möchten wir Sie bitten, ebenfalls eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen, wenn Sie sich an uns wenden.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M., Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Hamburg und Berlin arbeitet auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zusammen

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

»Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.«

Was gilt es zu beachten?

Bei allen Versicherungsverträgen gibt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten:

  • Es besteht freie Anwaltswahl unabhängig von der Empfehlung der Versicherung.
  • Auch Kosten für Kautionen oder Sachverständige können ggf. übernommen werden.
  • Altfälle, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, sind in der Regel nicht gedeckt.
  • Bei Verurteilung wegen einer Vorsatztat kann die Versicherung Kosten zurückfordern.
  • Die Kostenübernahme gilt also nur bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens.

Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns gerne über unser Anfrageformular.

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