Anwalt U-Haft Untersuchungshaft Hamburg
Wie kann ich meinen Angehörigen in U-Haft unterstützen?
Ihr Ehemann, Freund, Kind oder sonstiger Angehöriger ist festgenommen oder verhaftet worden und befindet sich nun in U-Haft? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Für den schnellen Überblick
Für den Beschuldigten und auch für seine Angehörigen ist die Untersuchungshaft eine einschneidende Erfahrung und persönliche Ausnahmesituation. Die effektivste Hilfe ist, ihm so schnell wie möglich einen engagierten Anwalt und Strafverteidiger zu organisieren, der ihn sofort in der U-Haft besuchen kann und ihm in den ersten Stunden zur Seite steht und schließlich alles versucht, um ihn so schnell wie möglich aus der U-Haft zu bekommen.

Untersuchungshaft (U-Haft)
Benötigen Sie sofort einen Rechtsanwalt, weil die Verhaftung gerade stattgefunden hat, dann wenden Sie sich außerhalb der normalen Bürozeiten bitte an den anwaltlichen Notdienst in Strafsachen.
Bei einer vorläufigen Festnahme muss spätestens am Tag nach der Festnahme eine Vorführung vor dem Haftrichter stattfinden. Spätestens dann benötigt der Angehörige einen Anwalt, da hier die Weichen gestellt werden, ob er in Untersuchungshaft bleiben muss oder er unter bestimmten Auflagen wieder auf freien Fuß kommt.
Es sollte nach Möglichkeit immer ein Strafverteidiger am Ort der Untersuchungshaft beauftragt werden, damit dieser den Beschuldigten regelmäßig besuchen kann. In der ersten Zeit ist der Anwalt der einzige Ansprechpartner für den Untersuchungsgefangenen.
Gründe für die Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht (§ 112 Abs. 1 S. 1 StPO):
- Flucht oder Fluchtgefahr, § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 StPO
- Verdunkelungsgefahr, § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO
- Schwere der (dringend verdächtigten) Tat, § 112 Abs. 3 StPO
- Wiederholungsgefahr bei
- Sexualstraftaten, § 112a Abs. 1 Nr. 1 StPO
- wiederholten schwerwiegenden Straftaten, § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO
Dringend ist der Tatverdacht, wenn der Beschuldigte die Tat mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich begangen hat und seine Verurteilung wahrscheinlich ist. Hierfür bedarf es bestimmter Tatsachen, die als Beweismittel zugänglich sind (§ 114 Abs. 2 Nr. 4 StPO).
Häufig handelt es sich jedoch gar nicht um Untersuchungshaft, sondern um die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe, weil eine Geldstrafe nicht bezahlt wurde. Durch (Rest-) Zahlung der Geldstrafe würde der Inhaftierte sofort entlassen.
Die Untersuchungshaft ist keine (vorweggenommene) Strafe, sondern dient in erster Linie der Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens. Dem Beschuldigten soll es unmöglich gemacht werden, sich abzusetzen, Beweismittel auf die Seite zu schaffen oder Zeugen zu beeinflussen. Dennoch soll sie den Beschuldigten auch zu einem Geständnis drängen.
Wann muss ich befürchten, in U-Haft zu kommen?
Die Staatsanwaltschaft wird einen Haftbefehl beantragen, wenn sie jemanden einer Straftat für dringend verdächtig hält, die mit einer nicht bewährungsfähigen Freiheitsstrafe zu bestrafen wäre (über zwei Jahre). Je nach Tatvorwurf müsste ggf. zusätzlich ein Haftgrund gegeben sein, der aber des Öfteren auch sehr weit hergeholt ist.
Sofern Sie befürchten, dass jemand Ihnen eine schwerwiegende Straftat vorwirft, weil die- bzw. derjenige eine Strafanzeige angedroht oder angekündigt hat, zögern Sie nicht, uns umgehend zu kontaktieren! Es gibt sehr gute Möglichkeiten, die U-Haft abzuwenden, wenn man sich proaktiv dem Strafverfahren stellt. Lassen Sie uns Ihre Optionen besprechen!
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.
… ist Fachanwalt für Strafrecht und somit auf Strafverteidigung spezialisiert. Unnachgiebig kämpft er um die Rechte seiner Mandanten – konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation.

Ablauf der Untersuchungshaft
Ich möchte ehrlich sein: Natürlich sind die ersten Tage in U-Haft ein Schock, der „Aufprall“ könnte härter kaum sein. Sie verbringen 23 Stunden am Tag mit sich allein in der Haftzelle. Bis sie einen Fernseher und Bücher erhalten, vergehen mindestens Tage, teilweise Wochen. Die hygienischen Umstände sind katastrophal, denn sie haben nur die Kleidung, die sie am Körper tragen, sofern sie sich mit der Anstaltskleidung nicht arrangieren können oder sich auf die Festnahme vorbereiten und einen Koffer packen konnten.
„Haftlegende“
Auch der Kontakt zu den Mitgefangenen wird eher nicht Ihrem gewohnten sozialen Umfeld entsprechen. Je nach Tatvorwurf ist es unerlässlich, Ihnen eine Haftlegende vorzubereiten. Sofern Sie einer Sexualstraftat beschuldigt werden, stehen Sie im Ansehen ganz unten. Es ist dann besser, so lange wie möglich zu versuchen, den Mitgefangenen einen anderen Tatvorwurf vorzugeben, was bisweilen sehr schwierig sein kann, denn die wissen sehr genau, für welche Sachen man einfährt und werden Ihnen vielleicht weder einen Totschlag noch Drogenhandel im großen Stil abnehmen. Aber keine Sorge, wir finden eine Lösung!
Haftprüfung und Haftbeschwerde
Gegen einen U-Haftbefehl sind nach § 117 StPO die Haftprüfung und die Haftbeschwerde statthaft. Allgemein ist die Haftbeschwerde nur dann sinnvoll, wenn der dringende Tatverdacht durch rechtliche oder tatsächliche Ausführungen angegriffen werden soll.
Die Entscheidung des „richtigen“ Rechtsbehelfs ist aber selten einfach oder eindeutig, so dass Sie unbedingt den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts einholen sollten. Mitnichten ist es so, dass die Haftprüfung „schneller“ ist, denn die Terminierung kann 14 Tage betragen. Mein „Rekord“ einer erfolgreichen Haftbeschwerde lag bei 7 Tagen (ab Akteneingang) und fünf Tage ab Eingang beim Haftrichter, der der Beschwerde nicht abzuhelfen bereit war.
Untersuchungshaft in Hamburg
In Hamburg werden grundsätzlich alle Festgenommenen in der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis untergebracht, mindestens bis zur Anhörung durch den Haftrichter. Minderjährige männliche Häftlinge werden in die JVA Hahnöfersand verlegt.
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. kann ein Haftmandat nur in Hamburg – Holstenglacis – übernehmen, seine Kanzlei befindet sich in Fußentfernung zur Untersuchungshaftanstalt.
Haftbeschwerde
Gerne können Sie mich für eine Haftbeschwerde hinzuziehen (an allen Gerichten bundesweit), insbesondere in der Beweiskonstellation Aussage gegen Aussage, sofern wir darin übereinstimmen, dass diese Aussicht auf Erfolg hat.
Besuch in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Holstenglacis
Alle 14 Tage können Untersuchungsgefangene für eine Stunde besucht werden, allerdings nicht von mehr als drei Besuchern (inklusive Kindern). Es gibt dort ein Besuchszentrum, der Eingang befindet sich an dieser Anschrift: Holstenglacis 3, 20355 Hamburg.
Besuche finden nur nach Terminabsprache statt – den ersten Besuch müssen Sie deshalb telefonisch vereinbaren. Das Besuchszentrum hat die Telefonnummer 040 – 428 29 -293.
Es ist möglich, dass der Besuch vorher beantragt werden muss. Bitte fragen Sie dies nach!
Bitte seien Sie rechtzeitig ca. 20 Minuten vor dem Besuchstermin da, um die Einlassprozedur zu durchlaufen. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine 2-Euro-Münze als Pfand für die Schließfächer.
Sie können frische Kleidung sowie Wäsche mitbringen, achten Sie jedoch darauf, dass sich keine Gegenstände darin befinden (z.B. in den Hosentaschen).
Einkaufsgeld auf das Gefangenenkonto einzahlen
Es ist nicht möglich, Bargeld zu dem Besuch mitzubringen und für die Einkäufe dazulassen. Das Einkaufsgeld für einen Zusatzeinkauf beim Anstaltskaufmann überweisen Sie auf das Konto der Untersuchungshaftanstalt:
Konto-Nr.: 1460 60 204 bei der Postbank Hamburg (Bankleitzahl: 200 100 20)
IBAN: DE59 2001 0020 0146 0602 04 – BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Zusatzeinkauf + Name des Gefangenen und Geburtsdatum
Telefonnummer der Zahlstelle (für Fragen zur Einzahlung): 040 428 29 -216
Für alle weiteren Informationen hat die Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis (UHA) ein Informationsblatt bereitgestellt: