Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht

Die Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte sowie an Fachanwälte im Strafrecht, die im Sexualstrafrecht verteidigen oder verteidigen wollen und deshalb mit der Konstellation „Aussage gegen Aussage“ regelmäßig konfrontiert sind.

Fortbildungsinhalte im Überblick

  • Grundlagen im Sexualstrafrecht
  • aktuelle Gesetzesänderungen/Rechtsprechung
  • Falschbeschuldigung: typische Fallkonstellationen
  • Einführung: Aussage gegen Aussage
  • Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung

Kein anderes Rechtsgebiet war in den letzten Jahren so vielen Gesetzesänderungen unterworfen wie das Sexualstrafrecht. Zudem gibt es eine unüberschaubare Rechtsprechung mit mehr als 2.500 Entscheidungen zu § 177 StGB und ca. 10.000 allein zur freien richterlichen Beweiswürdigung.

Nicht umsonst gibt es bei zahlreichen Staatsanwaltschaften sog. Fachdezernate für Sexualdelikte, weshalb auch die Strafverteidigung fachlich hervorragend aufgestellt sein sollte. Für den Beschuldigten geht es in diesem Bereich um „alles“, weshalb eine Spezialisierung auf dieses Fachgebiet anzuraten ist, wenn man regelmäßig hier verteidigen will.

Wann steht überhaupt Aussage gegen Aussage?

Zumindest diese Frage ist recht leicht zu beantworten, denn die Rechtsprechung hat dies genau definiert:

Die Konstellation von Aussage gegen Aussage 
erfährt ihr Gepräge durch eine Abweichung der Tatschilderung des Zeugen von der eines Angeklagten – ohne dass ergänzend auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel, etwa belastende Indizien (…) zurückgegriffen werden kann.

Gibt es also keine weiteren Beweismittel wie etwa Verletzungen oder unmittelbare Wahrnehmungen, etwa von Geräuschen, stehen sich also nur Aussage gegen Aussage unvereinbar gegenüber, ist diese besondere Beweiskonstellation gegeben. Dies gilt auch dann, wenn der Beschuldigte keine eigenen Angaben macht, sondern sich durch Schweigen verteidigt.

Wie ist mit dieser Beweiskonstellation umzugehen?

Mit eindeutigem Fokus auf die Praxis der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung verdeutlicht die Fortbildung die Möglichkeiten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen – entweder im Hinblick auf einen Freispruch oder das Strafmaß.

Außerdem werden folgende Themenbereiche erörtert:

  • Akteneinsicht des Verletzten bzw. Nebenklägers
  • Ausschluss der Öffentlichkeit
  • Einholung aussagepsychologischer Gutachten
  • Vorgehen im Ermittlungsverfahren-, Zwischen- und Hauptverfahren
  • Befragung des Nebenklägers in der Hauptverhandlung

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Thema Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht, in der der Dozent seit Jahren nahezu ausschließlich tätig ist. Eine genaue Prüfung der belastenden Aussage mit den Mitteln der Aussagepsychologie ist geeignet, eine solche bewusst oder unbewusst falsche Beschuldigung zu erkennen.

Typische Verfahrenskonstellationen bilden u.a. Strafverfahren wegen Vergewaltigung oder dem Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • nach einem One-Night-Stand oder in Freundschaft plus-Beziehungen
  • nach der Trennung im Streit um das Sorge- oder Umgangsrecht
  • aufgrund psychiatrischer Auffälligkeiten oder Erkrankungen
Fortbildung: Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht von Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.
Fortbildung: Aussage gegen Aussage und Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht

Anhand von aktuellen Fallbeispielen wird der Bezug zur Praxis hergestellt und erläutert, wie die Mandate geführt und zum erfolgreichen Abschluss gebracht wurden. Zahlreiche Konstellationen sind wiederkehrend, so dass sich hieraus Denkanstöße für die eigenen Verfahren ableiten lassen.

Vertiefung: Aussagepsychologische Gutachten

Aufbauend auf diese Fortbildung gibt es eine vertiefende Veranstaltung zu aussagepsychologischen Gutachten aus Sicht der Verteidigung.

Dozent: Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht tätig, insbesondere in der Konstellation Aussage gegen Aussage. Seit ca. 10 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Aussagepsychologie und hat hierzu publiziert.

Bekannt ist er zudem durch seinen Blog Strafakte.de sowie als Autor der Burhoff-Handbücher für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie die Hauptverhandlung. Im Jahr 2015 gründete er eine Kanzlei für Strafverteidigung mit Standorten in Hamburg und Berlin, die bundesweit ca. 100 Mandate pro Jahr allein im Sexualstrafrecht bearbeitet. Seit 2024 ist er wieder in eigener Kanzlei tätig.

Frühere Veranstaltungen (Auswahl)

  • 14.11.2022 (Stuttgart)
  • 08.07.2022 (Braunschweig)
  • 25./26.06.2021 (Dresden)
  • 18.02.2020 (Hamburg)

Download der Vortragsunterlagen

Natürlich erhalten Sie bei unseren Fortbildungen jeweils ein Skript oder die Präsentation, die Sie hier herunterladen können.

Das Passwort nennen wir während der Veranstaltung.

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