Aussagepsychologische Gutachten aus Sicht der Verteidigung

Die Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte sowie an Fachanwälte im Strafrecht, die im Sexualstrafrecht verteidigen oder verteidigen wollen und aussagepsychologische Gutachten zu überprüfen haben. Aufbauend auf meinem Vortrag zu den Grundlagen von Aussage gegen Aussage widmet sich die Fortbildung der vertieften Auseinandersetzung mit aussagepsychologischen Gutachten aus Sicht der Verteidigung.

Fortbildungsinhalte im Überblick

  • Grundlagen der Aussagepsychologie
  • Auswahl und Beauftragung des Sachverständigen
  • Erkenntnisquellen und Arbeitsmittel
  • Struktur und Aufbau des Gutachtens
  • Hypothesen, insbesondere Beachtung der Nullhypothese
  • Überprüfung des Gutachtens
  • methodenkritische aussagepsychologische Gutachten
  • Befragung des Sachverständigen in der Hauptverhandlung

Aussagepsychologische Gutachten in Sexualstrafverfahren

In Verfahren im Sexualstrafrecht werden häufig aussagepsychologische Gutachten eingeholt. Das kann für den Mandanten äußerst gefährlich sein, denn oftmals folgen Gerichte diesen Gutachten „blind“. Es ist dabei schon erstaunlich, dass insbesondere Strafkammern die Mangelhaftigkeit des Gutachtens nicht erkennen (wollen), wenn ihnen das Ergebnis gefällt. Hier ist eine engagierte Strafverteidigung gefragt, die imstande ist, das Gutachten qualifiziert zu hinterfragen.

Zweifellos ist die Aussagepsychologie die einzig anerkannte und wissenschaftlich fundierte Methode, die aber dennoch nur Wahrscheinlichkeitsaussagen trifft. Kritisiert wird in erster Linie aber nicht die Methodik der Aussagepsychologie, sondern eher die teilweise fragliche methodengetreue Umsetzung durch die/den jeweiligen Sachverständigen.

Auswahl des Sachverständigen und Privatgutachten

Bei der Auswahl des Sachverständigen werden die Weichen gestellt für das Ergebnis des späteren Gutachtens, so dass besondere Aufmerksamkeit geboten ist, insbesondere wenn die Staatsanwaltschaft ihren „Hausgutachter“ mit der Erstattung beauftragen will. Es wird nicht verwundern, dass dieser unter Umständen rein wirtschaftlichen Zwängen unterliegt, was Einfluss auf das Ergebnis haben könnte. Wie lässt sich praktisch also verhindern, dass der „Hausgutachter“ vorschnell beauftragt wird?

Anhand von (realen) Fallbeispielen werden zudem typische Fehler in Gutachten erörtert und Methoden erläutert, ein aussagepsychologisches Gutachten auch ohne methodenkritisches Gegengutachten auf Augenhöhe mit dem Sachverständigen und dem Gericht zu monieren.

Fortbildung: Aussagepsychologische Gutachten aus Sicht der Verteidigung von Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.
Fortbildung: „Aussagepsychologische Gutachten aus Sicht der Verteidigung“

Realkennzeichen und ihre Aussagekraft

Realkennzeichen, auch Realitätskriterien genannt, sind den meisten Strafverteidigern ein Begriff. Aber sind diese wirklich dazu geeignet, den Nachweis der Erlebnisbasiertheit der Aussage zu erbringen? Die Idee der strategischen Selbstpräsentation versagt bei einigen Aussagepersonen – unter Umständen unbemerkt.

Ferner wird auch die Problematik von Scheinerinnerungen thematisiert, wie diese entstehen können und sich letztlich in der Aussage bemerkbar machen, ebenso wie auto- oder fremdsuggestive Einflüsse allgemein.

Ganz praktisch geht es schließlich darum, wie die/der Sachverständige in der Hauptverhandlung befragt und sein Gutachten hinterfragt wird.

Dozent: Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht tätig, insbesondere in der Konstellation Aussage gegen Aussage. Seit ca. 10 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Aussagepsychologie und hat hierzu publiziert.

Bekannt ist er zudem durch seinen Blog Strafakte.de sowie als Autor der Burhoff-Handbücher für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie die Hauptverhandlung. Im Jahr 2015 gründete er eine Kanzlei für Strafverteidigung mit Standorten in Hamburg und Berlin, die bundesweit ca. 100 Mandate pro Jahr allein im Sexualstrafrecht bearbeitet. Seit 2024 ist er wieder in eigener Kanzlei tätig.

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Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. bietet jährlich zwei bis drei Fortbildungen für Rechtsanwält:innen nach der FAO an, vorwiegend für Rechtsanwaltskammern bzw. örtliche Anwaltsvereine. Gerne können Sie mir eine Anfrage mit Terminvorschlägen senden. Hier finden Sie meine aktuellen Fortbildungen im Programm, mit entsprechendem Vorlauf konzipiere ich gerne auch neue Vorträge.

Selbstverständlich nehme ich sofern gewünscht auch an Diskussionspaneln teil. Bitte beachten Sie, dass wir Anfragen für Präsenzfortbildungen gegenüber Online-Fortbildungen bevorzugt behandeln. Für unsere Vorträge benötigen wir einen Beamer (mit HDMI-Eingang).


Frühere Veranstaltungen

  • 04.09.2024 (Osnabrück)
  • 26.11.2024 (Medical School Hamburg)

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04.09.2024 in Osnabrück: Aussagepsychologische Gutachten

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