Grundlagen im Sexualstrafrecht

Kein anderes Rechtsgebiet war in den letzten Jahren so vielen Gesetzesänderungen unterworfen wie das Sexualstrafrecht. In jüngster Zeit gibt es zudem zahlreiche Schnittmengen zu anderen Rechtsgebieten wie dem Familien- und Arbeitsrecht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollten folglich mit den Grundlagen im Sexualstrafrecht vertraut sein, sofern es Berührungspunkte mit diesem Rechtsgebiet gibt.

Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht, ist jedoch interprofessionell ausgerichtet und behandelt insbesondere die Schnittmengen zu anderen Rechtsgebieten.

Fortbildungsinhalte im Überblick

  • Tatbestände im Sexualstrafrecht: §§ 174 ff. StGB
    • sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
    • sexueller Übergriff/sexuelle Nötigung/Vergewaltigung
    • sexuelle Belästigung, z.B. am Arbeitsplatz
  • Einführung: Aussage gegen Aussage
  • häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt in Paarbeziehungen
  • pornografische Inhalte
    • Kinderpornografie
    • Jugendpornografie
    • Dick-Pics und heimliche Bildaufnahmen
  • Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Nebenklage

Relevanz u.a. im Familien-, Arbeits- und Verwaltungsrecht

Völlig zu Unrecht fristet das Sexualstrafrecht als „Schmuddelgebiet“ ein Schattendasein. In den letzten Jahren war es fast täglich Gegenstand medialer Berichterstattung und spielt in zahlreichen Rechtsgebieten eine zunehmend wichtige Rolle. Der Vorsitzende des Familiengerichtstages berichtete unlängst, dass in jedem zweiten Nachscheidungskonflikt der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben werde. Am Arbeitsplatz wird nicht selten der Vorwurf der sexuellen Belästigung erhoben. Wird dieser Vorwurf gegen Beamte erhoben, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Grundlagen im Sexualstrafrecht

Die Tatbestände im Sexualstrafrecht sind in den letzten zehn Jahren Gegenstand zahlreicher Gesetzesänderungen gewesen. Die größere Reform im November 2016 führte neben der „Nein heißt Nein“-Regelung erstmals auch die sexuelle Belästigung als eigenen Tatbestand ein. Im Jahr 2021 wurde die Systematik im sexuellen Missbrauch von Kindern neu gefasst, ebenso waren die Vorschriften zur Kinderpornografie Änderungen unterworfen, die im Jahr 2024 (teils) wieder zurückgenommen wurden.

Korrespondierend mit den zahlreichen Gesetzesänderungen gibt es auch ein nahezu unüberschaubare Rechtsprechung im Sexualstrafrecht.

Fortbildung: Grundlagen im Sexualstrafrecht, §§ 174 ff. StGB

Einführung: Aussage gegen Aussage

Oft steht im Sexualstrafrecht Aussage gegen Aussage. Die Fortbildung vermittelt die Grundlagen, um mit dieser Beweiskonstellation richtig umgehen zu können. Keineswegs bedeutet Aussage gegen Aussage, dass die Tat nicht nachzuweisen wäre und deshalb stets zu einem Freispruch führen müsste. Die Aussagepsychologie bietet ein anerkanntes, wissenschaftlich fundiertes Instrument zur Analyse von Zeugenaussagen, die auch im Opferentschädigungsrecht zur Anwendung kommt.

Auch im Rahmen häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen steht nicht selten Aussage gegen Aussage mit all den besonderen Beweisschwierigkeiten. Dennoch ist eine Gewaltschutzverfügung relativ schnell in der Welt.

Pornografische Inhalte

Der Umgang mit pornografischen Inhalten ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. Handelt es sich dabei allerdings um kinderpornografische Inhalte, hat dies unweigerlich sofort große Auswirkungen im gesamten, insbesondere auch im familiären oder arbeitsrechtlichen Umfeld. Grenzfälle erfordern hier Augenmaß und die strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der Unschuldsvermutung.

Zu den wohl wichtigsten Grundlagen im Sexualstrafrecht gehört ohnehin, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, denn wer Opfer und wer Täter ist, das steht oft erst am Ende eines langen Verfahrens fest.

Dozent: Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht tätig, insbesondere in der Konstellation Aussage gegen Aussage. Seit ca. 10 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Aussagepsychologie und hat hierzu publiziert.

Bekannt ist er zudem durch seinen Blog Strafakte.de sowie als Autor der Burhoff-Handbücher für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie die Hauptverhandlung. Im Jahr 2015 gründete er eine Kanzlei für Strafverteidigung mit Standorten in Hamburg und Berlin, die bundesweit ca. 100 Mandate pro Jahr allein im Sexualstrafrecht bearbeitet. Seit 2024 ist er wieder in eigener Kanzlei tätig.

Diese Fortbildung nähert sich den Grundlagen im Sexualstrafrecht strikt aus praktischer Sicht mit weiterführenden Hinweisen für das Ermittlungsverfahren, die Hauptverhandlung und den Umgang mit der Nebenklage.

Kommende Veranstaltungen

  • 06.12.2024 (Aachen)

Download der Vortragsunterlagen

Natürlich erhalten Sie bei unseren Fortbildungen jeweils ein Skript oder die Präsentation, die Sie hier herunterladen können.

Das Passwort nennen wir während der Veranstaltung.

(aktuell keine Downloads verfügbar)

Feedback & Fragen zur Fortbildung Strafrecht und Sexualstrafrecht von Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

Fragen & Feedback

Wie hat Ihnen mein Vortrag gefallen? Für Anmerkungen zu meinem Vortrag, Lob und Kritik sowie Fragen nach dem Passwort für den Download (-;

Nach oben scrollen