Strafverteidigung im Strafverfahren
das Erkenntnisverfahren im Überblick
Ein Strafverfahren dient als Erkenntnisverfahren der Prüfung, ob der Beschuldigte eine ihm vorgeworfene Straftat begangen hat oder nicht. Wer sich als Beschuldigter plötzlich sowie oft völlig unerwartet in einem solchen Verfahren wiederfindet, wird in dieser persönlichen Ausnahmesituation einen verlässlichen Strafverteidiger an seiner Seite wissen wollen.
Für den schnellen Überblick
Das Erkenntnisverfahren ist ein streng formalisiertes Verfahren, dessen gesetzliche Grundlage in der Strafprozessordnung (StPO) zu finden ist und starren Regelungen unterliegt.
Das Strafverfahren beginnt für den Beschuldigten häufig mit der Vorladung der Polizei zur Vernehmung. Erst dadurch erfährt dieser, dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Die Polizei ist durch eine Strafanzeige oder durch zureichende tatsächliche Hinweise auf eine Straftat verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Unbedingt bereits jetzt sollte ein Beschuldigter einen Anwalt konsultieren, am besten durch eine Ersteinschätzung.
Strafverfahren (Erkenntnisverfahren)
Das Strafverfahren gliedert sich in die folgenden Abschnitte:

Ermittlungsverfahren
- Ermittlungsverfahren beginnt meist durch eine Strafanzeige
- Vorladung des Beschuldigten
- Ermittlungsverfahren endet mit Einstellung des Verfahrens oder Anklage der Staatsanwaltschaft

Zwischenverfahren
- Zwischenverfahren beginnt mit Eingang der Akten und Anklage beim zuständigen Gericht
- Zwischenverfahren endet mit Eröffnungsbeschluss oder Nichteröffnungsbeschluss

Hauptverfahren
- Hauptverfahren bildet vor allem die Hauptverhandlung
- Hauptverhandlung endet mit Freispruch oder Verurteilung
- möglich ist nach §§ 153 ff. StPO auch Einstellung des Verfahrens

Berufung
- Berufung nur gegen Urteile des Amtsgerichts möglich
- Rechtsmittel durch Angeklagten oder die Staatsanwaltschaft
- weitere Tatsacheninstanz mit einer neuen Hauptverhandlung vor dem Landgericht

Revision
- Revision gegen Urteile des Amts- oder Landgerichts
- zum Oberlandesgericht (OLG) oder Bundesgerichtshof (BGH)
- keine Tatsacheninstanz
- Überprüfung des Urteils nur auf Rechtsfehler
Endet das Erkenntnisverfahren rechtskräftig mit einem Urteil, schließt sich als zweiter Teil des Strafverfahrens das Strafvollstreckungsverfahren (§§ 449 ff. StPO) an.
Besondere Situationen im Strafverfahren
Diese Situationen möchte wirklich niemand erleben, aber dennoch kommen sie vor:

Vorladung der Polizei
- kommt in der Regel als einfacher Brief (nicht als Zustellung) mit Termin, wann man bei der Polizei erscheinen soll oder
- in Form eines Anhörungsbogens (für eine schriftliche Aussage)

Hausdurchsuchung
- erfolgt ohne Ankündigung meist früh morgens (ab 6 Uhr)
- bewahren Sie Ruhe und wichtig: schweigen Sie, keine PIN oder Passwörter herausgeben
- anwaltlichen Notdienst anrufen

Untersuchungshaft (U-Haft)
Haftbefehl droht bei
- Flucht oder Fluchtgefahr
- Verdunkelungsgefahr
- Wiederholungsgefahr
Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Ausführungen zu Ihren Rechten als Beschuldigte:r, die Sie auf den einzelnen Unterseiten finden. Die Texte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur der ersten Orientierung.
Häufig gestellte Fragen zum Strafverfahren
Sie haben noch eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist?
Warum gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen mich?
Ein Ermittlungsverfahren wird wegen des Anfangsverdachts einer Straftat eingeleitet, sofern die Polizei oder Staatsanwaltschaft von einem möglicherweise strafbaren Verhalten erfährt, z.B. durch eine Strafanzeige gegen Sie.
Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision im Strafrecht?
Berufung und Revision sind Rechtsmittel gegen ein Urteil im Strafverfahren.
Die Berufung ist gegen Urteile des Amtsgerichts zulässig. Es findet eine vollständige neue Hauptverhandlung statt, die am Landgericht vor der kleinen Strafkammer stattfindet.
Revision ist gegen Urteile des Landgerichts (zum Bundesgerichtshof) sowie gegen Urteile des Amtsgerichts (als Sprungrevision zum Oberlandesgericht) zulässig. Hier findet jedoch keine neue Beweisaufnahme statt, das Urteil wird lediglich auf Rechtsfehler hin überprüft.
In beiden Instanzen entscheiden jeweils andere Richter über das Rechtsmittel als in der Tatsacheninstanz. Jedoch werden Urteile des Landgerichts nur einmal in der Revision geprüft, ohne neue Beweisaufnahme und lediglich auf Rechtsfehler.
Benötige ich immer einen Rechtsanwalt?
Bei einfachen Straftaten benötigen Sie dem Gesetz nach keinen Anwalt, was aber nicht heißt, dass Sie sich nicht unbedingt einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, suchen sollten. Sofern Sie einen Rechtsanwalt von Gesetzes wegen benötigen, teilt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Ihnen dies mit und bestimmt eine Frist in der sich ein Anwalt für Sie melden muss.