Erfolgreiche Strafverteidigung

Rechtsanwalt Mirko Laudon kann in hunderten Strafverfahren während seiner Tätigkeit als Strafverteidiger auf zahlreiche Erfolge zurückblicken.

Erfolge

Exemplarisch sei die folgende Auswahl von erfolgreichen Strafverteidigungen erwähnt:

Allgemeines Strafrecht

  • Freispruch vom Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung (§ 306b Abs. 2 StGB)
  • Verteidigung eines Flughafenmitarbeiters (§ 7 LuftSiG) wegen des Vorwurfs des räuberischen Diebstahls (Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO in der Berufungsinstanz)

Wirtschaftsstrafrecht

  • Verteidigung eines Geschäftsführers einer Fluggesellschaft wegen des Vorwurfs der Untreue und des Betrugs (Strafverfahren eingestellt nach § 153a StPO (Geldauflage: 5.000 €) nachdem die Kammer zunächst eine 2-jährigen Bewährungsstrafe im Rahmen einer Verständigung in Aussicht gestellt hatte)
  • Verteidigung eines Gerichtsvollziehers wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in ca. 1.500 Fällen (Verurteilung zu einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe)
  • Verteidigung wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) im sog. „Rolling Stones“-Verfahren (Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 StPO)
  • Verteidigung eines Geschäftsführers nach dem Tod eines Mitarbeiters wegen des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens (Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO)
  • Zeugenbeistand für ein Mitglied des Aufsichtsrates einer internationalen Bank
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»Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.«

Medizinstrafrecht

  • Verteidigung eines Chefarztes wegen des Vorwurfs eines Behandlungsfehlers nach dem Suizid einer ehemaligen Patientin (Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO)
  • Verteidigung einer Psychologin wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen (Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO)
  • Vorwurf des Abrechnungsbetrugs in einer Vielzahl von Fällen mit einer sechsstelligen Schadenssumme (Verurteilung zu einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe)

Sexualstrafrecht

  • Verteidigung eines niedergelassenen Arztes wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung nach einer Narkose mit Propofol (Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO)
  • Verteidigung eines niedergelassenen Arztes wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung einer Mitarbeiterin (Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO nachdem die Staatsanwaltschaft bereits einen Strafbefehl beantragt hatte)
  • Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes gegen einen Psychologen im Rahmen eines Explorationsgespräches (Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO)
  • Verteidigung eines Lehrers (Beamter) wegen des Vorwurfs des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gegen Entgelt (Einstellung gemäß § 153a Abs. 2 StPO, das anschließende Disziplinarverfahren führte zur Versetzung an eine andere Schule)
  • Verteidigung eines CEO wegen des Vorwurfs einer zehn Jahre zurückliegenden Vergewaltigung (Freispruch)
  • Berufung gegen ein Urteil, durch das der Angeklagte wegen Vergewaltigung seiner Arbeitskollegin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Das Urteil enthielt zahlreiche Rechtsfehler und hätte in der Revision auf die allgemeine Sachrüge hin aufgehoben werden müssen. Das Verfahren ist ohne Berufungshauptverhandlung nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt worden (ohne Geldauflage).
  • Verteidigung eines Vaters wegen des von seiner Tochter erhobenen Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs (Freispruch, die Revision der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos – BGH StV 2025, 87)

Interne Ermittlungen

  • Untersuchung des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung einer Praktikantin durch einen leitenden Angestellten in einer international tätigen Bank
  • Untersuchung des Vorwurfs der Untreue wegen der Vermietung von Büroobjekten einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft

Strafverteidigung durch alle Instanzen im Strafverfahren

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverhandlung
  • Rechtsmittelverfahren
Erfolgreiche Strafverteidigungen von Rechtanwalt Mirko Laudon LL.M. Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Hamburg und Berlin: Erfolge

Misserfolge

In den mehr als 500 Strafverfahren, die Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. persönlich von Beginn an verteidigt hat, gab es lediglich einen Misserfolg, in dem ein Mandant zu einer nicht bewährungsfähigen Freiheitsstrafe (fünf Jahre) verurteilt worden ist. Mit der Revision war ein anderer Verteidiger betraut, die jedoch vom Bundesgerichtshof verworfen wurde.

Alle anderen Verurteilungen betrafen, sofern diese nicht Geldstrafen oder Verwarnungen mit Strafvorbehalt waren, lediglich Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Insgesamt wurde jedoch die absolute Mehrzahl aller Strafverfahren mangels Tatverdacht noch im Ermittlungsverfahren eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO), das sind die größten Erfolge!

Strafverteidiger Hamburg und Strafverteidiger Berlin

Zufriedene Mandanten

Erfolge sind stets subjektiv – und zu den größten Erfolgen eines Strafverteidigers zählt ohnehin, dass unser Mandant am Ende mit dem Ergebnis zufrieden ist.

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