Krisenberatung im Strafrecht
Wir verteidigen Ihre Rechte und Ihre Reputation
Sieht man sich plötzlich und unerwartet mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, gerät das eigene Leben oder das Unternehmen nicht selten innerhalb weniger Minuten in eine Ausnahmesituation. Berichten Medien über eine (falsche) Anschuldigung, steht die Polizei vor der Tür oder findet eine Durchsuchung statt, ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und sofort rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Für den schnellen Überblick
Wir sind in dieser persönlichen Ausnahmesituation für Sie da und bieten eine kompetente und verlässliche Krisenberatung im Strafrecht – sofort, diskret sowie persönlich.

Sofort-Kontakt im Krisenfall
Sie haben ein dringendes Anliegen, welches sofortiges Handeln erfordert und nicht bis zum nächsten Werktag warten kann? Oder möchten direkt den Rechtsanwalt sprechen wegen der Vertraulichkeit Ihres Anliegens?
Unser Ziel ist, Ihre Rechte und Ihre Reputation konsequent zu wahren und gemeinsam die bestmögliche Strategie für das Vorgehen sowie die öffentliche Kommunikation (Krisen-PR) zu entwickeln. Bereits in den ersten Stunden einer Krise stellen sich oft die entscheidenden Weichen für den weiteren Verlauf des gesamten Verfahrens.
Situationsanalyse und Krisenintervention
In einem Erstgespräch erörtern wir die aktuelle Situation, nach Ihren Wünschen entweder telefonisch oder im Videocall. Die Problemstellung kann dabei sehr vielfältig sein:
- Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung oder Festnahme
- Beschuldigung sexuellen Fehlverhaltens („metoo“-Fälle)
- drohende Verbreitung von Informationen, Fotos oder Videos im Internet
oder über die Medien im Rahmen einer unerwünschten Berichterstattung
Die kritische Komponente ist die öffentliche Dimension dieser Krisenfälle, die Betroffenen müssen jederzeit mit einer Berichterstattung durch Medien rechnen, was deren Reputation von einem Moment auf den anderen unwiederbringlich zerstören kann.
Jede Krise kann eingedämmt oder ausnahmsweise auch vollständig geklärt werden, bevor diese sich unkontrolliert ausweitet. Die Krisenintervention kann mit durchdachter Strategie aber jedenfalls helfen, Fehler und dadurch bedingte schwerwiegende Folgen zu vermeiden. Die Krisenberatung verfolgt daher drei wesentliche Ziele:
- Stabilisierung der Situation durch sofortige Schutzmaßnahmen (Reaktion auf Aktion)
- strategische Ausrichtung durch aktive, gezielte Einflussnahme (Aktion statt Reaktion)
- langfristige Begleitung im gesamten Verfahren
Mögliche Schutzmaßnahmen sind etwa ein presserechtliches Informationsschreiben, das Medien auf die Unzulässigkeit der Berichterstattung im konkreten Fall hinweist oder demgegenüber eine gezielte Medieninformation, die Sachverhalte transparent erklärt und auch die Auffassung des Betroffenen transportiert und verständlich macht. Soweit also ein unabweisliches öffentliches Informationsinteresse besteht, entwickeln wir gemeinsam valide Kommunikationsstrategien, um Ihre Reputation bestmöglich zu schützen.
Krisenberatung ist unsere Kompetenz
Unsere Mandanten sind häufig erstmals mit einer schwierigen Krisensituation konfrontiert, die verständlicherweise mit Unsicherheit, Druck und oftmals auch Angst davor einhergeht. Ihre Krise ist unsere Kompetenz! Wir stehen tagtäglich Menschen zur Seite, die sich z.B. als Angeklagte:r vor Gericht in einer persönlichen Ausnahmesituation befinden, darunter auch regelmäßig Geschäftsführer und Unternehmer, Profisportler oder Influencer.
Wir arbeiten in der Krisenberatung mit einem hochkarätigen Netzwerk an Presseanwälten, PR-Profis sowie Litigation PR-Teams zusammen, die innerhalb kürzester Zeit tätig werden können. Ihr Vorteil: Unsere Kanzlei übernimmt die Koordination, während Sie sich voll und ganz auf andere Themen fokussieren können.
Ferner unterstützen wir Sie im Informationsmanagement: Wir helfen zu entscheiden, wer innerhalb eines Unternehmens, Vereins oder Verbandes informiert werden sollte, und wir beraten Sie im Umgang mit Geschäftspartnern.
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.
»Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.«

Beratung zu Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Geht es um partnerschaftliche oder innerfamiliäre Konflikte bekommen Beschuldigte oft Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) auferlegt, z.B.
- die Wohnung der (möglicherweise) verletzten Person zu betreten
- sich in einem bestimmten Umkreis von dessen/deren Wohnung aufzuhalten
- sich von zu bestimmenden anderen Orten fernzuhalten
- die Verbindung zur (möglicherweise) verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen
- das Zusammentreffen mit der (möglicherweise) verletzten Person herbeizuführen
- die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung.
Diese Maßnahmen werden gerichtlich angeordnet und sind bei Missachtung strafbedroht. Wir beraten Sie gerne, wie Sie sich nun zu verhalten haben.
Beratung über die Krise hinaus
Krisenberatung bedeutet für uns aber nicht allein die Verteidigung im Akutfall. Sie umfasst auch die Begleitung im gesamten Strafverfahren, auf Wunsch ergänzt durch Maßnahmen der Litigation-PR, einer prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit. Mithilfe dieser vermitteln wir interessierten Journalistinnen und Journalisten relevante Hintergrundinformationen zu dem aktuellen Prozessgeschehen in der Hauptverhandlung. Dadurch wird die Position der Verteidigung und die der/des Angeklagten transparent erläutert und ein Gegengewicht zu der einseitigen Information durch die Staatsanwaltschaft gebildet, was im Ergebnis einer nachteilig fehlerhaften Berichterstattung vorbeugen und diese verhindern soll.
Darüber hinaus bildet strategische Rechtskommunikation die optimale Ergänzung zu der Strafverteidigung durch uns in der Hauptverhandlung oder schon davor.
Die Krisenberatung öffnet stets auch einen präventiven Blick nach vorn. Häufig zeigt sich erst während einer Krise, wo Schwachstellen in Abläufen oder Strukturen bestehen. Deshalb beraten wir Sie auch dazu, wie Sie sich für die Zukunft absichern können, sei es durch Compliance-Maßnahmen, interne Richtlinien oder gezielte Mitarbeiterschulungen.

10 Gründe für unsere Kanzlei
Es gibt bestimmt 1.000 gute Gründe, Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M mit Ihrer Strafverteidigung zu betrauen – hier sind die 10 wichtigsten Gründe.
Seriöse Beratung und Unterstützung
Krisenberatung im Strafrecht bedeutet professionelle Unterstützung in einer hochsensiblen Lage. Sie vereint akutes Krisenmanagement, rechtliche Absicherung und eine langfristige Strategie. Entscheidend ist, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen – denn die Weichenstellungen in den ersten Stunden sind häufig ausschlaggebend für den Verlauf eines weiteren Verfahrens. Zögern Sie daher nicht, uns am besten sofort zu kontaktieren!