Anwaltlicher Notdienst im Strafrecht

Sie haben aktuell einen Notfall im Strafrecht, also eine Verhaftung bzw. Festnahme oder Durchsuchung außerhalb der üblichen Kanzlei-Bürozeiten und keinen Aufschub duldet? Unter diesen Rufnummern erreichen Sie einen anwaltlichen Notdienst rund um die Uhr.

Festnahme? Durchsuchung? Anwaltlicher Notdienst im Strafrecht: Strafverteidiger Notruf rund um die Uhr

Der wichtigste Rat vorab: Schweigen Sie! Geben Sie auch nicht das Passwort oder die PIN Ihrer technischen Geräte heraus, sperren Sie das Smartphone sofort wieder, nachdem Sie telefoniert haben! Sagen Sie gar nichts und warten auf Ihren Strafverteidiger.

Wenden Sie sich an den nächstgelegenen Strafverteidiger Notruf:

Anwaltlicher Notdienst Hamburg

  • Hamburg: 0171 610 59 49

Schleswig-Holstein

  • Kiel: 0172 514 79 79
  • Lübeck: 0171 65 62 575
  • Flensburg: 0151 58 122 008
  • Itzehoe: 0177 25 85 717
  • Mölln/Ratzeburg: 0700-70070017

Niedersachsen/Bremen

  • Bremen: 0172 4264476
  • Oldenburg: 0171 9750096
  • Hannover: 0172 4321956
  • Osnabrück: 0172 2866904
  • Münster: 0170 7722141

Nordrhein-Westfalen

  • Aachen: 0172 2504369
  • Bielefeld: 0521 1368586
  • Bochum: 0234 9129056
  • Bonn: 0171 5709096
  • Dortmund: 0160 98228866
  • Düsseldorf: 0172 2011022
  • Essen: 0800 8838830
  • Hagen: 0177 5848046
  • Köln: 0221 426382
  • Paderborn: 05251 66927
  • Wuppertal: 0172 8803377

Hessen

  • Darmstadt: 0151 18982454
  • Frankfurt/Main: 0172 6906903
  • Offenbach: 0160 93228027
  • Wiesbaden: 0173 6516000
Rheinland-Pfalz
  • alle Städte: 01805 000467

Anwaltlicher Notdienst Berlin

  • Berlin: 0172 325 55 53

Mecklenburg-Vorpommern

  • Rostock: 0172 2149050
  • Stralsund: 0171 3533583

Sachsen/Sachsen-Anhalt

  • Bitterfeld-Wolfen: 0170 642 22 69
  • Magdeburg: 0170 655 61 58
  • Dessau-Roßlau: 0170 642 22 69
  • Dresden: 0172 7955559
  • Leipzig: 0172 3641041
  • Plauen: 0171 8077111
  • Wittenberg: 0175 7833334

Baden-Württemberg

  • Baden-Baden: 0800 7653000
  • Freiburg: 0172 7451940
  • Karlsruhe: 0800 244269258
  • Stuttgart: 0711 2369306
Bayern
  • Aschaffenburg: 0162 4330590
  • Augsburg: 0172 8228558
  • Deggendorf: 0151 42633114
  • Ingolstadt: 0151 11011732
  • Landshut: 0171 3019110
  • München: 0171 5328104
  • Nürnberg/Fürth: 0172 8270770
  • Regensburg: 0171 4301242
  • Rosenheim: 0172 8222211
  • Straubing: 0151 53965900
  • Traunstein: 0171 1260099
  • Ulm: 0170 5131226
  • Würzburg: 0171 5030110
Saarland
  • Saarbrücken: 0172 6806275


Weitere Notdienste im Strafrecht

Weitere Strafverteidiger Notrufe bundesweit finden Sie bei der AG Strafrecht.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Jede:r Beschuldigte hat im Falle seiner Festnahme nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, und zwar unverzüglich, jedenfalls aber vor seiner Vernehmung oder einer Gegenüberstellung. Nehmen Sie dieses Recht unbedingt wahr!

Was kostet ein Strafverteidiger im Notdienst?

Die Kosten einer Pflichtverteidigung werden zunächst von der Staatskasse übernommen. Fragen Sie am besten sofort, welche Kosten entstehen oder ob der Anwalt als Pflichtverteidiger für Sie tätig wird. In der Regel sollte dies kein Problem sein.

Wie sollte ich mich bei einer Festnahme oder Durchsuchung verhalten?

1. Dulden Sie die Maßnahme! Sie können im Moment ohnehin nichts dagegen tun.
2. Schweigen Sie! Geben Sie auch keine Passwörter oder PIN heraus.
3. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger und warten Sie auf dessen Ankunft!

Hilft mir ein frühes Geständnis später vor Gericht weiter?

NEIN! Auch wenn die Polizei Ihnen etwas anderes erzählen mag, aber NEIN! Ein frühes Geständnis ist später im Zweifel nicht mehr aus der Welt zu schaffen und kann Sie im schlimmsten Fall ins Gefängnis bringen. Deshalb: Schweigen ist Gold! Reden gefährlich!

Kann ich mir einen Pflichtverteidiger selbst aussuchen?

Sie haben grundsätzlich ein Wahlrecht und dürfen selbst einen Rechtsanwalt bzw. einen Strafverteidiger Ihrer Wahl benennen. Im Notfall ist aber jeder Strafverteidiger besser als gar keiner. Sie können den Strafverteidiger später ggf. noch einmal wechseln.

Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Strafverteidiger?

Ein Rechtsanwalt kann zunächst einmal in jedem Rechtsgebiet tätig sein, muss also nicht zwingend im Strafrecht tätig oder erfahren sein. Ein Strafverteidiger oder – noch besser – ein Fachanwalt für Strafrecht ist auf das Strafrecht spezialisiert und sollte die notwendige Erfahrung und Kompetenz besitzen. Holen Sie im Zweifel eine zweite Meinung ein!

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Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Wir werden die Daten umgehend aktualisieren.

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