- seit 2024
- Rechtsanwalt bei Laudon LL.M. Strafverteidigung und Of-Counsel bei Schneider || Mick Rechtsanwälte Strafverteidiger in Hamburg und Berlin
- seit 2021
- Dozent an der Universität Hamburg: „Praxis der Strafverteidigung“
- 2019-2023
- Gründer/Managing Partner von LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte Strafverteidiger in Hamburg und Berlin
- 2021
- Verleihung des LL.M. Wirtschaftsstrafrecht (Universität Osnabrück)
- 2020
- Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FU Hagen)
- 2019
- Fachanwalt für Strafrecht
- 2015-2019
- Rechtsanwalt und Gründer von LAUDON
- 2015
- Masterstudiengang Wirtschaftsstrafrecht (LL.M.)
- 2013-2014
- Praktische Ausbildung: Rechtsanwalt Johann Schwenn, Hamburg
- 2013
- Gründung/Launch der Internetpublikation Strafakte.de als Herausgeber und redaktionell Verantwortlicher (2014/15: Platz 1 JuraBlogs-Ranking)
- 2012-2014
- Referendariat in Hamburg und Schleswig-Holstein
- 2005-2012
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg
- 2004-2005
- Beratungstätigkeit für eine Werbungs- und Wirtschaftsberatung, (Teneriffa/Spanien)
- 2000-2004
- Geschäftsführer eines Verlags für Stadtmagazine und einer wöchentlichen TV-Sendung im Regionalfernsehen
- 1998-2004
- Tätigkeit als freiberuflicher Journalist (Wort/Bild)
- 1997-1998
- Journalistisches Volontariat bei einem Verlag in Lübeck
- 1996
- Abitur am Wirtschaftsgymnasium
Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Mirko Laudon
- Aussage gegen Aussage-Konstellationen
- Interne Ermittlungen beim Vorwurf der sexuellen Belästigung
in Unternehmen (sog. #metoo-Untersuchungen) - Arzt- und Medizinstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Selbstverständnis als Strafverteidiger
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts zudem ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung.
Strafverteidigung bedarf mehr denn je umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung.
Rechtsanwalt Max Alsberg (1930)
Ich trete stets engagiert sowie unnachgiebig für die Rechte meines Mandanten ein, dem gemeinsam definierten Verteidigungsziel entsprechend konsensual oder hart in der Sache – jedenfalls aber substanziell in der Argumentation. Dabei gebe ich mich nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.
Ein „Kuschelkurs“ mit dem Gericht hat in der Hauptverhandlung noch keinem Mandanten geholfen: „Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen. Das schaffen Sie nicht mit Freundlichkeit.“
Strafrecht aus Überzeugung. Mit Begeisterung.
Jeder hat seine Stärken, meine ist die Strafverteidigung! Als spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht stelle ich meine Kompetenz gerne in besonders schwierigen Verfahren unter Beweis. Das sind komplizierte technische oder medizinische Sachverhalte sowie insbesondere Fallgestaltungen von Aussage gegen Aussage, die andere Anwälte für aussichtslos halten. In diesen scheinbar aussichtslosen Verfahren mit schwieriger Beweislage konnte ich in der Vergangenheit nicht selten erstaunliche Ergebnisse bis hin zu einem Freispruch erzielen.
Aufgrund der besonderen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht und Spezialisierung bin ich als Lehrbeauftragter in der Ausbildung von Studierenden und Referendaren sowie auch in der Fortbildung von Rechtsanwälten im Rahmen der Fachanwaltsordnung (FAO) tätig. Darüber hinaus wurde ihm von der Bundesrechtsanwaltskammer das Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ erteilt.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Ich übernehme ein Mandat nur, wenn ich hinsichtlich meiner Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt bin, Ihnen die bestmögliche Strafverteidigung gewähren zu können. Mein Anspruch ist die stetige Wahrung der Unschuldsvermutung. Gemeinsam besprechen und erarbeiten wir eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die der individuellen Beweislage am besten gerecht wird. Selbstverständlich begegnen wir sämtlichen Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion.
Darüber hinaus verstehe ich es als oberstes Ziel, die Reputation und Persönlichkeitsrechte meiner Mandanten zu schützen. Das prozessuales Mittel ist der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit in der ansonsten grundsätzlich öffentlichen Hauptverhandlung.
Man braucht 20 Jahre, um sich einen Ruf zu erarbeiten, aber es braucht nur fünf Minuten, um ihn zu ruinieren.
Warren Buffett
Da ich selbst zehn Jahre als Journalist im Print- sowie TV-Bereich gearbeitet habe, kenne ich den Medienbetrieb daher aus eigener Erfahrung, was mir Professionalität im Umgang mit Medienvertretern verschafft. Darüber hinaus bin ich in der Branche sehr gut vernetzt, wovon insbesondere meine Mandanten sehr profitieren können.
Meine wichtigste Zielsetzung ist, meinen Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich aber auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.
Aktuelle Veröffentlichungen
- Burhoff (Hrsg.): Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren (9. Aufl. 2022)
- Burhoff (Hrsg.): Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung (10. Aufl. 2022)
- weitere Veröffentlichungen
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Alumni des LL.M. Wirtschaftsstrafrecht (Wistros)
Kammerzugehörigkeit
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
- Rechtsanwaltskammer Berlin (Zweigstelle)