Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie schon einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger benötigen, brauchen Sie ihn gewiss! Je früher wir an Bord sind, umso besser die Erfolgsaussichten.

Strafverteidigung beginnt, wenn Sie …

  • einer Straftat verdächtigt bzw. beschuldigt werden und eine Strafanzeige befürchten,
  • bereits eine Anklage oder gar schon ein Urteil oder einen Strafbefehl erhalten haben.

In all diesen Fällen sollten Sie uns unbedingt sofort hinzuziehen, besser früher als zu spät.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Strafverteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt werden. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung gerne die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Vorladung von der Polizei: Für gute Strafverteidigung besser zum Fachanwalt für Strafrecht

Vorladung erhalten?

Haben Sie eine Vorladung der Polizei, einen Strafbefehl, eine Anklage oder Ladung als Beschuldigte:r vor Gericht erhalten? Zögern Sie nicht und nehmen sofort Kontakt zu uns auf für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung von einem Rechtsanwalt.

In keinem Rechtsgebiet prallen die widerstreitenden Interessen zwischen dem staatlichen Strafanspruch einerseits und dem Freiheitsinteresse des Bürgers derartig aufeinander wie im Strafrecht. Die Unschuldsvermutung und der Grundsatz „in dubio pro reo“ gelten oft nicht viel. Max Alsberg beschrieb die Philosophie der Verteidigung so:

Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!

Rechtsanwalt Max Alsberg (1930)

Obwohl er diesen Satz bereits im Jahr 1930 schrieb, ist er heute so aktuell wie damals. Die Staatsanwaltschaft, aber auch das Gericht haben sich „ihre“ Wahrheit über einen Beschuldigten bereits anhand der Akten vor Beginn der Hauptverhandlung gebildet. Die Aufgabe des Strafverteidigers besteht darin, diese Überzeugung zu erschüttern und die Präsumtion der Unschuld zurück in das Strafverfahren zu holen.

Das Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden, die Reputation und die berufliche Stellung sowie vor allem die Freiheit unserer Mandanten zu bewahren.

Während Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft nur ein Aktenzeichen sind, sehen wir die Menschen mitsamt ihrer individuellen Lebenserfahrungen. Entsprechend ist unser oberstes Verteidigungsziel die geräuschlose Verfahrensbeendigung noch im Ermittlungsverfahren, bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Dadurch wird nicht nur eine für alle Beteiligten belastende öffentliche Hauptverhandlung vermieden, sondern es ist letztlich auch die kostengünstigste Variante.

Eine Vertrauensfrage: die Wahl des richtigen Strafverteidigers

Dass dies manchmal kein einfaches Unterfangen ist, kann sich jeder wohl leicht vorstellen. Während der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren die Verfolgungs-, und dem Gericht die Aufklärungspflicht zukommt, sichert der Strafverteidiger als Gegengewicht die Verfahrens- und Abwehrrechte des Beschuldigten, seines Mandanten.

Jeder hat seine Stärken, meine ist die Strafverteidigung!

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M., Fachanwalt für Strafrecht

Als hochspezialisierter Strafverteidiger kämpfe ich in Hamburg, Berlin und bundesweit für Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren, genauso wie in der Hauptverhandlung. Sie können sich jederzeit darauf verlassen, dass ich Sie im Strafrecht persönlich, professionell und unnachgiebig verteidige. Je nach Verteidigungsziel konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber stets substanziell in der Argumentation.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

… ist Fachanwalt für Strafrecht und somit auf Strafverteidigung spezialisiert. Unnachgiebig kämpft er um die Rechte seiner Mandanten – konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M., Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Hamburg und Berlin

Ich scheue den Konflikt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nicht, insbesondere in der streitigen Hauptverhandlung laufe ich zur Höchstform auf – ich bin „Prozessanwalt“. Ich streite hartnäckig für die Sache meines Mandanten, um seiner Freiheit willen. Dabei kommt ein „fauler Deal“ für mich nicht infrage, den Gerichte häufig nur anbieten, um das Strafverfahren in ihrem Sinne und zulasten meines Mandanten abzukürzen.

Es heißt, auf hoher See und vor Gericht sei man in Gottes Hand. Der Ausgang eines Strafverfahrens hängt aber nicht vom Schicksal ab, oder vom Glück, sondern von harter Arbeit in der Vorbereitung einer Hauptverhandlung, von Fleiß, genauer Aktenkenntnis, einer überlegten Strategie – und ganz am Ende braucht es eben noch ein kleines Quäntchen Glück.

Am Anfang jeder Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Strafverteidiger erhalte ich Einblick in Ihre Strafakte (genauer: in die Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft) und kann mir ein genaues Bild über die Ihnen vorgeworfene Straftat sowie die individuelle Beweislage verschaffen. Auf dieser Faktenbasis erhalten Sie von mir immer eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation und nicht bloß haltlose Versprechungen. Ich übernehme ein Mandat nur, wenn ich hinsichtlich meiner Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt bin, Ihnen die bestmögliche Strafverteidigung gewähren zu können.

Ich erarbeite für meine Mandanten regelmäßig ausführliche Stellungnahmen an Gerichte und Staatsanwaltschaften, die sich akribisch sowie äußerst präzise mit den Tatvorwürfen auseinandersetzen. In jeglicher Hinsicht richten mein Team und ich unsere Arbeit stets auf Perfektion aus. Mittelmaß ist für uns jedenfalls keine Option.

Rechtsanwalt Mirko Laudon, Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg und Berlin im Interview im NDR Nordmagazin
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. im Interview im NDR „nordmagazin“ (auf Wunsch der Mandantin).
Die Bereitschaft zur Vorverurteilung ist nirgends so groß wie im Sexualstrafrecht. Mirko Laudon, Strafverteidiger in Hamburg
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M., Strafverteidiger in Hamburg in den Stuttgarter Nachrichten.

Im Strafrecht steht für einen Mandanten meist „alles auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat leider oft der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie diesen Fehler nicht und vertrauen Sie nicht irgendeinem Anwalt, sondern meiner Expertise.

Strafverteidigung durch alle Instanzen im Strafverfahren

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren einschließlich der Hauptverhandlung
  • Rechtsmittelverfahren
  • Strafvollstreckungsverfahren
Kanzlei für Strafverteidigung: Rechtanwalt Mirko Laudon LL.M. Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Hamburg und Berlin

Unsere Kanzlei für Strafrecht hat Standorte in Hamburg und Berlin, wir werden bundesweit an allen Gerichten und in allen Instanzen tätig. Sie müssen aber nicht zu uns in die Kanzlei kommen, da wir seit vielen Jahren vollständig digital arbeiten.

Sie haben weitere Fragen zur Strafverteidigung?

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient einer ersten Orientierung, ersetzt jedoch nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.

Was ist ein Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger ist ein ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt, ein Fachanwalt für Strafrecht, der seinen Mandanten im Strafverfahren zur Seite steht.

Woran erkennt man einen guten Strafverteidiger?

In erster Linie muss die Chemie stimmen, denn Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Sie müssen stets das Gefühl haben, dass dieser Ihre Sache ernst nimmt und bereit ist dafür zu kämpfen, jederzeit ehrlich zu Ihnen ist und natürlich fachlich kompetent. Haben Sie dieses Gefühl nicht, holen Sie sich unbedingt eine zweite Meinung ein.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Guter Rat ist vielleicht teuer – die eigene Freiheit jedoch unbezahlbar! Deshalb treffen wir eine Honorarvereinbarung, die Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht, aber auch meine Spezialisierung, Erfahrung und meine Arbeitszeit für Ihr Mandat angemessen berücksichtigt.

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