Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Sie werden einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie schon einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger benötigen, brauchen Sie ihn gewiss! Strafverteidigung beginnt, wenn Sie …

  • eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten,
  • einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt,
  • bereits eine Anklage oder gar schon ein Urteil oder einen Strafbefehl erhalten haben.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen gern in einer Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Kanzlei für Strafverteidigung: Rechtanwalt Mirko Laudon LL.M. Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Hamburg und Berlin

Strafverteidigung durch alle Instanzen im Strafverfahren

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren einschließlich der Hauptverhandlung
  • Rechtsmittelverfahren
  • Strafvollstreckungsverfahren

In keinem Rechtsgebiet prallen die gegenläufigen Interessen zwischen dem staatlichen Strafanspruch einerseits und dem Freiheitsinteresse des Bürgers derartig aufeinander wie im Strafrecht. Die Unschuldsvermutung und der Grundsatz „in dubio pro reo“ gelten oft nicht viel. Max Alsberg beschrieb die Philosophie der Verteidigung so:

Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!

Rechtsanwalt Max Alsberg (1930)

Obwohl er diesen Satz schon im Jahr 1930 schrieb, ist er heute so aktuell wie damals. Die Staatsanwaltschaft, aber auch das Gericht haben sich „ihre“ Wahrheit über einen Beschuldigten bereits anhand der Akten vor Beginn der Hauptverhandlung gebildet. Die Aufgabe des Strafverteidigers besteht darin, diese Überzeugung zu erschüttern und die Präsumtion der Unschuld zurück in das Strafverfahren zu holen.

Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie die berufliche Stellung unserer Mandanten zu bewahren.

Während Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft nur ein Aktenzeichen sind, sehen wir den Menschen mitsamt seinen individuellen Lebenserfahrungen. Daher ist das oberste Verteidigungsziel eine „geräuschlose“ Verfahrensbeendigung im Ermittlungsverfahren, noch bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Dadurch wird nicht nur eine (öffentliche) Hauptverhandlung vermieden, sondern es ist auch die kostengünstigste Variante.

Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten

Dass dies manchmal kein einfaches Unterfangen ist, kann sich jeder leicht vorstellen. Während der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren die Verfolgungs- und dem Gericht die Aufklärungspflicht zukommt, sichert der Strafverteidiger als Gegengewicht die Verfahrens- und die Abwehrrechte des Mandanten.

Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.

Rechtsanwalt Hans Dahs (1969)

Als hochspezialisierter Strafverteidiger kämpfe ich in Hamburg sowie bundesweit für Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren genauso wie in der Hauptverhandlung. Sie können sich darauf verlassen, dass ich Sie im Strafrecht persönlich, professionell und unnachgiebig verteidige. Je nach Verteidigungsziel konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation.

Eine Vertrauenssache: die Wahl des richtigen Strafverteidiger

Am Anfang jeder Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Strafverteidiger erhalte ich Einblick in Ihre Strafakte (genauer: Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft) und kann mir ein genaues Bild über die Ihnen vorgeworfene Straftat und individuelle Beweislage verschaffen. Aufgrund dieser Faktenbasis erhalten Sie von mir stets eine ehrliche Einschätzung der Situation und nicht nur haltlose Versprechungen. Ich übernehme ein Mandat nur, wenn ich hinsichtlich meiner Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt bin, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können.

Rechtsanwalt Mirko Laudon, Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg und Berlin im Interview im NDR Nordmagazin
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. im Interview im NDR „nordmagazin“ (auf Wunsch der Mandantin).
Die Bereitschaft zur Vorverurteilung ist nirgends so groß wie im Sexualstrafrecht. Mirko Laudon, Strafverteidiger in Hamburg
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M., Strafverteidiger in Hamburg in den Stuttgarter Nachrichten.

Im Strafrecht steht für den Mandanten meist „alles auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat nicht selten der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern meiner Expertise.

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