Pornografische Inhalte, §§ 184 ff. StGB

Die Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte sowie an Fachanwälte im Strafrecht, die in Strafverfahren verteidigen oder verteidigen wollen, die pornografische Inhalte gemäß §§ 184 ff. StGB zum Gegenstand haben.

Fortbildungsinhalte im Überblick

Was sind pornografische Inhalte?

Pornografische Inhalte sind Inhalte sexueller Natur, die ausschließlich oder zumindest überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes überschreiten.

Nach heutigem Verständnis bestimmt sich die im Einzelfall schwer zu bestimmende Grenze nach der Wahrung der sexuellen Selbstbestimmung des Einzelnen; pornografisch ist demgemäß die Darstellung entpersönlichter sexueller Verhaltensweisen, die die geschlechtliche Betätigung von personalen und sozialen Sinnbezügen trennt und den Menschen zum bloßen – auswechselbaren – Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung macht.

BGHSt 59, 177

Zu allem Überfluss gibt es innerhalb der §§ 184 ff. StGB unterschiedliche Definitionen, was pornografische Inhalte sind – konkret unterscheidet sich der Begriff in § 184 StGB von dem in § 184b StGB. Allein deshalb ist es wichtig, die verschiedenen Definitionen unterscheiden zu können, um Staatsanwaltschaften und Gerichten hier „Nachhilfe“ erteilen zu können.

Änderungen der §§ 176 ff., 184b und 184c StGB

Im Jahr 2021 wurden die §§ 176, 184b StGB zum Verbrechenstatbestand verschärft, aktuell macht der Gesetzgeber die „Rolle rückwärts“, so dass die Tatbestände in Kürze wieder nur ein Vergehen darstellen werden.

Dadurch werden zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten eröffnet, die in meiner Fortbildung im Einzelnen vorgestellt und deren Vor- und Nachteile diskutiert werden. Außerdem werden auch Strafzumessungserwägungen thematisiert, die erfolgreich für den Mandanten ins Feld geführt werden können. Oftmals kann dadurch eine Haftstrafe verhindert werden.

Fortbildung: Pornografische Inhalte, §§ 184 ff. StGB von Rechtsanwalt Mirko Laudon für Fachanwälte für Strafrecht
Fortbildung „Praxis der Strafverteidigung“: Pornografische Inhalte, §§ 184 ff. StGB

Technische Verteidigungsansätze – einfach erklärt

In Strafverfahren wegen Kinder- und Jugendpornografie werden nahezu immer alle Datenträger des Mandanten sichergestellt sowie ausgewertet. Diese Gutachten zu verstehen ist essentiell für eine erfolgversprechende Strafverteidigung. Welche Dateien sind technisch bedingt automatisiert vom System angelegt, an denen der Mandant folglich keinen Besitzwillen haben kann? Wie könnten solche Dateien unbemerkt auf den Computer gelangt sein, ohne dass der Mandant aktiv danach gesucht hat? Hat sich der Mandant sogar komplett richtig verhalten, indem er die Dateien nach Kenntniserlangung unwiderbringlich gelöscht hat?

Diese technischen Ansätze sind unumstößliche Fakten und erlauben dem Strafverteidiger, einem Sachverständigen „auf Augenhöhe“ zu begegnen und sich alle Thesen der Verteidigung bestätigen zu lassen.

Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung

Die Fortbildung legt den Fokus auf die Praxis der Strafverteidigung: vom Strafverteidiger für Strafverteidiger. Ich gebe die Erfahrung aus mehr als 200 Verfahren meiner Kanzlei zu pornografischen Inhalten weiter. Welche Verteidigungsansätze gibt es im Ermittlungsverfahren und welche in der Hauptverhandlung? Und wie verhindere ich erfolgreich eine Haftstrafe?

Dozent: Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht tätig, insbesondere in der Konstellation Aussage gegen Aussage. Seit ca. 10 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit dem IT- sowie Internetstrafrecht und hat regelmäßig in diesem Bereich publiziert.

Bekannt ist er zudem durch seinen Blog Strafakte.de sowie als Autor der Burhoff-Handbücher für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie die Hauptverhandlung. Im Jahr 2015 gründete er eine Kanzlei für Strafverteidigung mit Standorten in Hamburg und Berlin, die bundesweit ca. 100 Mandate pro Jahr allein im Sexualstrafrecht bearbeitet. Seit 2024 ist er wieder in eigener Kanzlei tätig.

Frühere Veranstaltungen

  • 16.03.2022 (Bochum)
  • 15.10.2021 (Braunschweig)

Download der Vortragsunterlagen

Natürlich erhalten Sie bei unseren Fortbildungen jeweils ein Skript oder die Präsentation, die Sie hier herunterladen können.

Das Passwort nennen wir während der Veranstaltung.

19.04.2024 in Aachen: Fortbildung pornografische Inhalte

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