Mein oberstes Ziel ist es, meinen Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich allerdings auch, dass wir gemeinsam eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht, aber auch meine Spezialisierung, Erfahrung und Arbeitszeit angemessen berücksichtigt.
Fairness ist keine Einbahnstraße
Die entstehenden Honorarkosten sollten für beide Seiten angemessen und fair sein, jedes Abrechnungssystem hat jedoch andererseits auch Nachteile. Um meine Honorarforderung zu sichern, erhebe ich stets einen Vorschuss, der vor Beginn meiner Tätigkeit zu entrichten ist. In einer ersten kostenlosen Ersteinschätzung haben wir dann bereits die Möglichkeiten einer erfolgversprechenden Verteidigung ausgelotet.
Eine genaue Einschätzung der Sach- und Rechtslage und der individuellen Beweislage ist jedoch erst nach Akteneinsicht möglich, also nachdem Sie mich bereits beauftragt haben. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kostentransparenz, Sie somit genau wissen, wofür ich die Arbeitszeit aufgewendet habe. Außerdem teile ich Ihnen vor Mandatserteilung so gut wie möglich mit, mit welchen Kosten Sie für die Strafverteidigung rechnen müssen.
Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mitsamt seinem Vergütungsverzeichnis (VV) berechnet das Honorar eines Verteidigers nach pauschalen Sätzen, allerdings ohne dabei den tatsächlichen Arbeitsaufwand oder individuelle Spezialisierung des Rechtsanwalts zu berücksichtigen. Die rein beratende Tätigkeit wird danach etwa überhaupt nicht vergütet. Außerdem ist diese Vergütungsregelung vor allem für solche Anwälte wirtschaftlich vorteilhaft, sofern diese eine längere Hauptverhandlung mit vielen Hauptverhandlungstagen in Ansatz bringen können. Eine Hauptverhandlung will ich aber in Ihrem Sinne gerade unter allen Umständen vermeiden.
Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung
Ich rechne deshalb zum Stundensatz nach der individuellen Arbeitszeit ab, die von mir für die Bearbeitung des Mandats aufgewendet wurde. Ich bin davon überzeugt, dass dies für beide Seiten die fairste Methode und somit im Sinne meines Mandanten ist.
Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig von der Art und der Schwierigkeit des jeweiligen Falles und individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten – zudem aber auch von der Bedeutung der Strafsache für den Mandanten. In Verfahren, in denen eine Freiheitsstrafe in Betracht kommt, wird der Stundensatz höher ausfallen als in Verfahren, in denen „nur“ eine Geldstrafe droht.
Honorar transparent erläutert
Haben Sie keine Sorge, ich sage Ihnen schon zu Beginn des Mandats, in welcher Höhe Honorarkosten im jeweiligen Verfahrensstadium voraussichtlich anfallen. Keinesfalls berechne ich jede Minute und schaue bestimmt nicht auf die Uhr, wenn ich Ihnen eine Nachricht schreibe. Meine Vergütungsrechnung erläutert sehr transparent die für Sie erbrachten Tätigkeiten.
Auslagen: Reisekosten & Co.
Bei auswärtigen Hauptverhandlungen entstehen neben dem Honorar auch Auslagen, z.B. für Reisekosten und Hotelunterkunft. Diese werden individuell zwischen uns vereinbart.
Sie sind unschuldig und sollen trotzdem Honorar den Anwalt bezahlen?
So unfair dies im Moment für Sie klingen mag – so ist es leider! Denn gerade Unschuldige brauchen die besten Rechtsanwälte für ihre Verteidigung. In meiner Praxis habe ich nicht selten mit Beschuldigten zu tun gehabt, die teilweise viele Jahre in Haft verbüßt haben für Taten, die sie nicht begangen haben. In diesen Fällen haben alle Sicherheitsmechanismen unseres Rechtssystems versagt.
Die Kosten für Ihre Verteidigung müssen Sie zunächst einmal vorstrecken, wobei diese im Falle eines Freispruchs danach teilweise durch die Staatskasse erstattet werden – jedoch nur in der Höhe der gesetzlichen Gebühren, die darüber hinausgehenden Honorare werden bei einem Freispruch regelmäßig nicht erstattet.
Fragen und Antworten
Wie ist der Ablauf, um Ihnen ein Mandat zu erteilen?
1. Vereinbaren Sie eine Ersteinschätzung über unsere Terminvereinbarung. Fügen Sie dort alle relevanten Unterlagen bei, die Ihnen bereits vorliegen, z.B. die Vorladung der Polizei.
2. In der Ersteinschätzung besprechen wir alle wichtigen Details. Dort teile ich Ihnen mit, ob ich das Mandat übernehmen kann. Entscheidend ist in erster Linie, ob ich im Moment genügend Kapazitäten (Zeit) für das Mandat erübrigen kann.
3. Werden wir uns hinsichtlich aller Punkte einig, kümmere ich mich um alles Weitere.
Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?
In Einzelfällen übernehme ich auch Pflichtverteidigungen. Bitte vereinbaren Sie über das Formular für die Terminvereinbarung eine persönliche Ersteinschätzung. In diesem Termin können wir alle Details besprechen.
Ist eine Ratenzahlung der Vergütung möglich?
Grundsätzlich gewähren wir die Möglichkeit einer Ratenzahlung nur in besonderen Ausnahmefällen. Sprechen Sie uns an, wir finden dann sicherlich eine Lösung.
Ich habe eine weitere Frage, wo finde ich Antwort?
Wenn Sie eine allgemeine Frage zu unserem Honorar haben, stellen Sie diese gerne über unser Kontaktformular.