Terminvereinbarung

Sie möchten uns Ihr Anliegen persönlich schildern?
Gerne können wir einen kostenlosen Telefontermin für ein Erstgespräch vereinbaren!

Bitte senden Sie uns allerdings vorab ein paar Informationen, damit wir grob einschätzen können, worum es geht und in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Ohne diese Informationen können wir Ihnen keine qualifizierte Auskunft erteilen. Ein Termin kann sehr zeitnah vereinbart werden und in der Regel innerhalb von 24 Stunden stattfinden.


Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Ich trete stets engagiert und unnachgiebig für die Rechte meiner Mandanten ein, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation. Dabei gebe ich mich nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.

Terminvereinbarung bei Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M., Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Hamburg und Berlin

»Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.«

Rechtsanwalt Mirko Laudon

Als Rechtsanwalt unterliege ich selbstverständlich der anwaltlichen Verschwiegenheit. Sie können daher alles mit mir besprechen – kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.



Jetzt Termin für kostenloses Erstgespräch vereinbaren!

Die Informationen werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt. Als Rechtsanwalt unterliege ich und meine Mitarbeiter der Verschwiegenheit. Mit Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.



Sie haben weitere Fragen?

Ich habe einen Notfall, gibt es einen Strafverteidiger Notdienst?

In Notfällen (Verhaftung oder Durchsuchung) außerhalb der üblichen Bürozeiten wenden Sie sich bitte an den anwaltlichen Notdienst, der rund um die Uhr erreichbar ist.

Kann ich Sie nicht einfach anrufen?

Nein, denn oftmals bin ich unterwegs, vor Gericht oder in Mandantenterminen. Außerdem möchte ich mir umfassend Zeit für Ihr rechtliches Problem und Ihre Fragen nehmen, weshalb ich Sie bitte, unbedingt zuvor über das Terminformular einen Termin zu vereinbaren.

Wann kann ich frühestens einen Termin erhalten?

Sie können in unserem Formular eine Zeit angeben, zu der wir Sie am besten erreichen. Das kann schon am Nachmittag sein, wenn Sie uns vormittags schreiben. Ansonsten gerne gleich am nächsten Tag.

Warum muss ich Unterlagen beifügen?

Sie haben Anspruch auf eine vollständige rechtliche Beratung, auch im ersten Gespräch! Ohne diese Unterlagen kann ich Ihnen jedoch keine konkrete und qualifizierte Beratung geben, weil ich z.B. nicht weiß, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet, wann Sie einen Termin zur Vorladung haben usw. Außerdem: wie soll ich den Termin für Sie absagen, wenn ich nicht weiß, wo Sie den Termin haben. Also bitte: fügen Sie stets alle Schreiben bei, die Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll oder einem Gericht erhalten haben. Nur so kann ich Ihnen konkret weiterhelfen und Sie richtig beraten!

Ich habe keinen Scanner, um meine Unterlagen einzuscannen.

Das ist gar kein Problem, sie benötigen keinen Scanner. Schicken Sie uns einfach ein Foto der Unterlagen, auf dem wir alle Informationen gut lesen können – das ist völlig ausreichend. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie das Foto in unser Formular bekommen, ist das auch kein Problem! Schicken Sie uns die Fotos einfach per E-Mail hinterher.

Wird meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen?

Nein, leider übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Strafverteidigung meist nicht. Zunächst sind in den Versicherungsbedingungen meist Vorsatztaten ausgeschlossen, also nahezu alle Delikte aus dem Strafrecht, die nicht auch fahrlässig begangen werden können. Bitte fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung ausdrücklich, ob Sie auch bei Vorsatztaten die Deckung übernimmt.

Zweitens ist die Erstattung oftmals auf die Höhe der gesetzlichen Gebühren (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz: RVG) beschränkt. Mein Honorar liegt allerdings über den gesetzlichen Gebühren. Bitte fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auch, ob diese auch Stundenhonorare übernimmt und wenn ja, bis zu welcher Höhe.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung sich Ihnen gegenüber dazu bereiterklärt, die Kosten zu übernehmen, sendet diese Ihnen eine sog. Deckungszusage zu, die Sie dann an uns weiterleiten können. Sie als Versicherungsnehmer haben die besten Chancen, eine Zusage Ihrer Versicherung zu erhalten, deshalb sollten Sie selbst dort nachfragen.

Bitte denken Sie auch an die Selbstbeteiligung, die Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Diesen Betrag müssen Sie auf jeden Fall selbst bezahlen.

Wie kann ich meinen Termin absagen oder verschieben?

Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe machen, uns zu informieren! Sie können Ihren vereinbarten Termin hier absagen oder verschieben. Dies ist für Sie natürlich völlig kostenlos.

Meine Frage ist hier nicht aufgeführt.

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Nach oben scrollen