Berlin: Fachanwalt für Strafrecht

Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Berlin? Wir sind für Sie da.

Als Beschuldigte:r in einem Strafverfahren haben Sie jederzeit das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl – am besten einen Fachanwalt für Strafrecht – hinzuzuziehen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch wenn Sie zunächst nur eine Vorladung erhalten haben oder diese befürchten, sollten Sie uns sofort kontaktieren. Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab und kümmern uns um alles Weitere.

Unsere Hinzuziehung und frühestmögliche Intervention bei den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, das gesamte Strafverfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und Ihre Reputation dadurch umfassend zu schützen. In Berlin und bundesweit.

Strafrecht aus Überzeugung. Mit Begeisterung.

Jeder hat seine Stärken, meine ist die Strafverteidigung! Als spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht stelle ich meine Kompetenz gerne in besonders schwierigen Verfahren unter Beweis. Das sind komplizierte technische oder medizinische Sachverhalte sowie insbesondere Fallgestaltungen von Aussage gegen Aussage, die andere Anwälte für aussichtslos halten. In diesen scheinbar aussichtslosen Verfahren mit schwieriger Beweislage konnte ich in der Vergangenheit oft überdurchschnittliche Ergebnisse bis hin zu einem Freispruch erzielen.

Ich übernehme ein Mandat nur, wenn ich hinsichtlich meiner Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt bin, Ihnen die bestmögliche Strafverteidigung gewähren zu können. Mein Anspruch ist die stets engagierte und unnachgiebige Wahrung der Unschuldsvermutung, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls immer substanziell in der Argumentation. Dabei gebe ich mich nicht mit weniger zufrieden als im Sinne des Mandanten tatsächlich zu erreichen ist.

Sofern Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutern wir in einer Ersteinschätzung die individuellen Möglichkeiten einer erfolgversprechenden Strafverteidigung. Nutzen Sie die Terminvereinbarung, um mir hierfür schon vorab alle relevanten Informationen zukommen zu lassen. Anderenfalls kann ich Ihnen keine vernünftige Erstberatung gewähren sowie vor allem nicht verbindlich zusagen, ob ich das Mandat überhaupt übernehmen kann.

Selbstverständlich bin ich als Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können daher mit mir alles besprechen – kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Unsere Kanzlei für Strafrecht in Berlin ist telefonisch erreichbar unter 030 – 7543 7243.

Kanzlei für Strafverteidigung: Anwalt Strafrecht Berlin Mirko Laudon LL.M. Fachanwalt

Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Am Anfang jeder Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Strafverteidiger erhalte ich Einblick in Ihre Strafakte (genauer: Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin) und kann mir ein genaues Bild über die Ihnen vorgeworfene Straftat sowie die individuelle Beweislage verschaffen. Auf dieser Faktenbasis erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung der Situation und nicht bloß haltlose Versprechungen.

Guter Rat ist teuer, verspricht schon ein altes Sprichwort. Meist steht im Strafrecht für den Mandanten „viel auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat am Ende nicht selten der ist, sich einen schlechten Anwalt als Ratgeber gesucht zu haben.

Vertrauen Sie deshalb nicht irgendeinem Anwalt, sondern meiner Expertise!

Meine oberste Priorität ist, meinem Mandanten ein faires Strafverfahren zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.

Perfektion statt Mittelmäßigkeit

Effektive Strafverteidigung erfordert nicht nur Strategie und Beharrlichkeit, sondern dazu in ganz besonderem Maße auch Kreativität in der Entwicklung von erfolgversprechenden Verteidigungsansätzen, die Staatsanwaltschaft und Gericht überzeugen.

Wir erarbeiten für die Beschuldigten regelmäßig ausführliche Stellungnahmen an Gerichte und Staatsanwaltschaften, die sich akribisch sowie äußerst präzise mit den Tatvorwürfen auseinandersetzen. In jeglicher Hinsicht richten wir unsere Arbeit stets auf Perfektion aus. Mittelmaß ist für uns im Strafrecht jedenfalls keine Option.

Beratung im Strafrecht

Neben der Strafverteidigung ist die Beratung im Strafrecht ein weiteres Tätigkeitsfeld der Kanzlei. Dies kann die präventive Beratung zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken oder eine interne Untersuchung bzw. Aufklärung im Zusammenhang mit #metoo Vorwürfen in Unternehmen betreffen. Wir unterstützen Unternehmen sowohl in der Untersuchung und Aufklärung dieser Vorwürfe, z.B. wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz als auch in der Vertretung von Beschuldigten als Beistand während einer #metoo Untersuchung.

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